Umweltdachverband: Generalanwältin des EuGH pocht auf Gerichtszugang für NGOs in Wasserrechtsverfahren!

  • Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof zum Thema Rechtsschutz für Umweltorganisationen veröffentlicht
  • Etappensieg in Sachen Mitspracherecht für NGOs in Umweltverfahren

Wien 12.10.2017 (UWD) Heute wurden die Schlussanträge von Eleanor Sharpston, Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), zur Frage der Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht. In Österreich haben anerkannte Umweltorganisationen außerhalb von UVP-Verfahren (sowie IPPC- & Umwelthaftungsverfahren) bis dato kein Recht auf Parteistellung und Zugang zu Gerichten – was sich bald ändern könnte. Denn: Sharpston stellte heute klar, dass dieses Übergehen von NGOs unionsrechtswidrig ist. Die österreichische Situation sei mit dem unionsrechtlichen Grundrecht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf zwangsläufig unvereinbar. Anerkannte Umwelt-NGOs müssen in Wasserrechtsverfahren, wo es um die Anwendung von Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie geht, Zugang zu Verfahren haben! „Wir freuen uns über diesen großartigen Etappensieg. Der Schlussantrag ist zwar noch nicht definitiv bindend, die EuGH-RichterInnen folgen diesem jedoch in fast allen Fällen. Damit werden sich viele Wasserrechtsfälle, wo wir bis dato weder Parteistellung noch Rechtsschutz hatten, höchstwahrscheinlich bald in einem ganz anderen Licht zeigen. Man denke etwa an den Fall des Kraftwerks an der Schwarzen Sulm, dessen Bau eindeutig gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen und einen ökologisch intakten Flussabschnitt zerstören würde. In Verfahren wie diesen könnten wir dann endlich auch vor Gericht entsprechend für die Natur eintreten und jenen Rechtsschutz beanspruchen, der uns schon längst zugestanden wäre. Ein überfälliger Schritt in Sachen Umsetzung der Aarhus-Konvention, für den wir seit langem kämpfen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer ersten Stellungnahme.

Link Schlussanträge

Download PDF