Umweltdachverband appelliert an Regierung & Parlament: Abschaffung von Umweltrecht und Umweltschutz nicht zulassen!

  • Umweltdachverband übt scharfe Kritik an geplanter Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)
  • Bewahrung unserer Umwelt ist wichtiger als kurzfristige kommerzielle Interessen

Wien, 23.05.17 (UWD) „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die geplante Änderung des Staatszielgesetzes nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Causa ‚3. Piste‘ äußerst bedenklich“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Ziel der beantragten Verfassungsänderung soll offenbar sein, unabhängige richterliche Interessenabwägungen zu Gunsten des Umwelt- und Klimaschutzes künftig zu erschweren und die Kompetenz der – unabhängig von politischen Wunschvorstellungen agierenden – Verwaltungsgerichte in Umweltverfahren zu beschneiden und damit politisch „berechenbar“ zu machen.

Umweltschutzarbeit und Nachhaltigkeitsgedanke werden ausgehebelt

Dabei steht fest: Wirtschaftliche Interessen spielen schon bis dato sehr wohl eine Rolle bei der in Umweltverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung. „Allein die Verfahrensstatistik bei UVP-Verfahren zeigt: Lediglich 3 % der 2000-2015 eingebrachten Genehmigungsanträge wurden abgewiesen, 97 % bekamen im Sinne der Wirtschaft das ,Go‘ zur Realisierung. Die geplante Staatszielbestimmung konterkariert daher jahrzehntelange Umweltschutzarbeit und hebelt den Nachhaltigkeitsgedanken und damit das erklärte Ziels des B-VG Nachhaltigkeit aus“, sagt Maier. Außerdem würde die Bundesregierung damit ihre eigene Klima- und Energiestrategie lahmlegen und internationale Verpflichtungen wie das Pariser Klimaabkommen gefährden. „Wir appellieren daher an die Bundesregierung und alle Nationalratsabgeordneten, das B-VG in seiner derzeitigen Fassung beizubehalten“, so Maier abschließend.

 Der Umweltdachverband fordert die österreichischen Nationalratsabgeordneten heute in einem Brief auf, das B-VG in der derzeitigen Fassung beizubehalten.

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