Umweltdachverband, WWF & BirdLife an BM Rupprechter: Machen Sie sich stark für klare EU-Naturschutzrichtlinien!

  • Umweltministerrat stellt morgen in Brüssel die Weichen für Europas Natur
  • Appell an BM Rupprechter: Sagen Sie NEIN zu „Naturschutz light“ und JA zu europaweit einheitlichen und hohen Standards im Naturschutz

Wien, 15.12.15. Die Natur in Europa ist massiv bedroht: 2015 zeigten gleich drei Evaluierungsberichte, dass das Ziel „günstiger Erhaltungszustand“ noch in weiter Ferne liegt. Die größten Probleme gibt es bei der Umsetzung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerkes. Umweltdachverband, WWF und BirdLife appellieren deshalb an Bundesminister Rupprechter, beim morgigen Umweltministerrat in Brüssel ein deutliches Signal zu setzen. „Wir erwarten uns von Umweltminister Rupprechter, dass er vehement und mutig für die Beibehaltung der Natura 2000-Richtlinien eintritt und dies auch öffentlich bestätigt. Nur mit einer konsequenten Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien kann der Erhalt wertvoller Schutzgüter von europäischer Bedeutung gewährleistet werden“, so die drei Umweltorganisationen.

Erreichung der Biodiversitätsziele bis 2020 in weiter Ferne
Der Zustandsbericht über Schutzgüter von europäischer Bedeutung zeigte im April 2015 klar auf, dass sich derzeit 77 Prozent der Lebensraumtypen und fast zwei Drittel der Arten europaweit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Auch die im Oktober 2015 erschienene Beurteilung der EU-Biodiversitätsstrategie bestätigt dieses alarmierende Ergebnis und beweist, dass die Erreichung der Ziele bis 2020 noch in weiter Ferne ist. Schließlich verdeutlichten die im November 2015 veröffentlichten, vorläufigen Ergebnisse des Fitness-Checks der EU-Naturschutzrichtlinien, dass nur große Anstrengungen in der Umsetzung der Richtlinien sowie eine Beseitigung der Finanzierungslücken die Mitgliedstaaten auf den richtigen Weg bringen können. 2016 ist die EU-Kommission daher gefordert, die Rahmenbedingungen für eine gelungene Umsetzung nachhaltig und dauerhaft zu verbessern.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie: an etablierten Schutzinstrumenten ist nicht zu rütteln!
Fest steht: Die Fauna-Flora-Habitat- sowie die Vogelschutzrichtlinie sind lange etablierte Schutzinstrumente und leisten bei vollständiger Umsetzung einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie 2020. UmweltministerInnen aus elf Mitgliedsstaaten haben diesen Standpunkt bereits an EU-Umweltkommissar Vella kommuniziert. Umweltdachverband, WWF und BirdLife appellieren daher an BM Rupprechter sowie an die für Naturschutz zuständigen Behörden, beim morgen stattfindenden Umweltministerrat in Brüssel klar und deutlich für eine Beibehaltung der Richtlinien einzutreten und den Mehrwert der Naturschutzrichtlinien für föderal organisierte Staaten wie Österreich hervorzuheben.

Natura 2000-Umsetzungsbemühungen sind auch auf nationaler Ebene zu erhöhen!
Die vom BMLFUW 2014 veröffentlichte Biodiversitätsstrategie „Österreich 2020+“ verlangt zur Erreichung der nationalen Ziele bis 2020 etliche Maßnahmen im Bereich Natura 2000. Um das wesentliche Ziel – die Bewahrung der Arten- und Lebensraumvielfalt – zu erreichen, sind Anstrengungen im Gebietsmanagement sowie in der Einrichtung der Schutzgebietsbetreuung zu unternehmen. Angesichts dieser ambitionierten Vorhaben und des immer noch aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Österreich punkto Gebietsausweisung fordern die Projektpartner Umweltdachverband, WWF und BirdLife Bundesminister Andrä Rupprechter dazu auf, die Kommunikation und den Austausch zu und zwischen den Bundesländern ab dem Jahr 2016 verstärkt wahrzunehmen, um die Zielerreichung bis 2020 zu gewährleisten.

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