Umweltdachverband zur Enteignungsverhandlung B50 - Umfahrungsstraße Schützen: Wir pochen auf UVP-Pflicht!

  • Burgenländische Landesregierung hat für heute eine weitere mündliche Verhandlung über die Enteignung von Grundstücken zum Ausbau der Umfahrung Schützen anberaumt
  • Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit dringendst geboten

Wien, 17.08.16 (UWD) Wie bereits mehrfach vom Umweltdachverband beanstandet, wurde die „B50 Burgenland Straße, Umfahrung Schützen am Gebirge“ im Dezember 2014 von LH Niessl eröffnet, ohne dass vorab eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt und die massiven umweltrechtlichen Bedenken berücksichtigt worden waren. „Prominent im Raum standen und stehen mögliche erhebliche umweltschädliche Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben auf das potenzielle Natura 2000-Gebiet ,Nordöstliches Leithagebirge‘, Probleme bei Grundwasser und Luftgüte sowie negative Auswirkungen auf archäologische bedeutsame Kulturgüter“, sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.

Schildbürgerstreich trotz fehlender wasserrechtlicher Genehmigung fortgeführt

Das Land Burgenland bekam die Rechnung für das unrechtmäßige Vorgehen bereits präsentiert: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob im Dezember 2015 die wasserrechtliche Genehmigung und im Mai 2016 die Bescheide zur Enteignung der GrundeigentümerInnen als rechtswidrig auf. Dennoch führt das Land Burgenland den Schildbürgerstreich fort: Obwohl die Bewilligung für die Straße fehlt, wird sie nach wie vor betrieben. Und: Für heute ist eine weitere mündliche Verhandlung über den Antrag des Landes Burgenland auf Enteignung von Grundstücksteilen zum Ausbau der Umfahrung Schützen anberaumt.

Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren muss greifen

„Der Umweltdachverband wird heute im Rahmen der mündlichen Enteignungsverhandlung auf die Pflicht zur Durchführung einer UVP pochen. Dies ist für uns die einzig verbliebene Möglichkeit als betroffene Öffentlichkeit, unser kraft Unionsrecht und Aarhus-Konvention zustehendes Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren geltend zu machen. Wir erwarten uns von der heutigen Verhandlung, dass unsere Einwendung der UVP-Pflicht vom Verhandlungsleiter aufgegriffen und dem blamablen umweltrechtlichen Handeln des Landes ein Riegel vorgeschoben wird“, so Proschek-Hauptmann abschließend.

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