Alpenweit gültiges Vertragsnetzwerk
Die Alpenkonvention bezieht sich auf einen Raum, der 43 Regionen und 5.934 Gemeinden umfasst und von rund 13 Millionen Menschen bewohnt und teilweise intensiv genutzt wird. Das grundlegende Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Alpen durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik. Den Startschuss zur Erarbeitung dieses Vertragswerks gab nach zahlreichen Forderungen von CIPRA u. a. Organisationen schließlich das Europäische Parlament mit einem einstimmigen Plenumsbeschluss am 17. Mai 1988. Auf Initiative des damaligen deutschen Umweltministers Alfred Töpfer wurde 1989, im Rahmen der 1. Alpenkonferenz der Umweltminister die «Resolution von Berchtesgaden» beschlossen. In 89 Punkten wurden die zentralen Fragen des Alpenschutzes und Beweggründe für eine Alpenkonvention zusammengefasst. Unter dem darauf folgenden österreichischen Vorsitz konnte die Rahmenkonvention erarbeitet und anlässlich der 2. Alpenkonferenz in Salzburg 1991 von den Umweltministern der Alpenstaaten und dem EG-Umweltkommissar unterzeichnet werden. Österreich ratifizierte die Alpenkonvention 1994 als erster Unterzeichnerstaat. Nachdem noch im selben Jahr das Fürstentum Liechtenstein und Deutschland gefolgt waren, konnte die Alpenkonvention am 6. März 1995 in Kraft treten.
