Alpenkonvention auf einen Blick

Alpenkonferenz
Die zuständigen Minister der Alpenstaaten tagen alle zwei Jahre, um die Protokolle zu unterzeichnen, die Erarbeitung neuer Protokolle zu beschließen oder inhaltliche Veränderungen zu diskutieren sowie den Vorsitz der Alpenkonvention festzulegen.

Alpenkonferenzen der Umweltminister
1. Alpenkonferenz 9.-11. Oktober 1989 Berchtesgaden (D)
2. Alpenkonferenz 7. November 1991 Salzburg (A)
3. Alpenkonferenz 20. Dezember 1994 Chambéry (F)
4. Alpenkonferenz 27. Februar 1996 Brdo (SLO)
5. Alpenkonferenz 16. Oktober 1998 Bled (SLO)
6. Alpenkonferenz 31. Oktober 2000 Luzern (CH)
7. Alpenkonferenz 19. November 2002 Meran (I)
8. Alpenkonferenz 16. November 2004 Garmisch-Partenkirchen (D)
9. Alpenkonferenz 9./10. November 2006 Alpbach (A)
10. Alpenkonferenz 10.-12. März 2009 Evian (F)

Österreichisches Nationales Komitee der Alpenkonvention
Diese interministerielle Kommission wurde 1990 eingerichtet und besteht aus Vertretern der zuständigen Ressorts, der Bundesländer, der Sozialpartner und der NGOs.

Protokolle
Sie sind das Herzstück der Alpenkonvention. Sie bilden separate Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele in den Fachbereichen.

Rahmenkonvention
In der Rahmenkonvention sind die Ziele und Spielregeln festgelegt. Die konkreten Maßnahmen zur Durchführung des Abkommens werden in den Protokollen vereinbart. Download: Rahmenkonvention (pdf-Datei, 47 KB)

Ständiger Ausschuss
Der Ständige Ausschuss besteht aus hohen Beamtendelegationen der Vertragsparteien und ist als ausführendes Organ eingerichtet.

Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention
Das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention hat seinen Sitz in Innsbruck. Es soll als Stabstelle der Alpenkonferenz, des Ständigen Ausschusses, des Vorsitzes und der Vertragsparteien der Alpenkonvention fungieren.

Umsetzung
In Österreich stellen die Durchführungsprotokolle seit dem 18.12.2002 geltendes Recht dar. Neben einer rechtlichen Umsetzung der Konventionsnormen sollen die Ziele der Alpenkonvention auch durch Projekte und Fördermaßnahmen verwirklicht werden. Die bekannten Projekte sind die Via Alpina, das Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen und das Netzwerk Alpiner Schutzgebiete.

Vorsitzführende Länder
Seit Beginn der Arbeiten an der Alpenkonvention haben folgende Länder den Vorsitz bei Alpenkonferenz und Ständigem Ausschuss inne gehabt:

  • 1989 Deutschland
  • 1989-1991 Österreich
  • 1991-1994 Frankreich
  • 1994-1998 Slowenien
  • 1998-2000 Schweiz
  • 2000-2002 Italien
  • 2002-2004 Deutschland
  • 2004-2006 Österreich
  • 2006-2008 Frankreich
  • 2008-2010 Slowenien

Vertragsparteien
Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Monaco, Italien, Slowenien, Europäische Union.