Ziel der Alpenkonvention

In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien, eine umweltverträgliche Nutzung des gesamten Alpenraums - also die richtige Balance zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem - zu gewährleisten. Das stellt in Europa Neuland dar, denn die übrigen bestehenden Konventionen verfolgen rein sektorale Ziele (z.B. Artenschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz). Unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips soll dieses ambitionierte Ziel durch eine umsichtige Nutzung der Ressourcen, durch Minderung gegenwärtiger Belastungen und durch die gemeinsame Verantwortung für das Natur- und Kulturerbe erreicht werden. Dazu verpflichten sich die Vertragsparteien, im Wege von Protokollen - den Herzstücken der Alpenkonvention - Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern zu treffen:

Aktuelles
Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2008 dem Rat beantragt, die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention zu beschließen. Dieses Herzstück der Alpenkonvention wurde im Jahr 2000 verabschiedet - bis dato fehlt allerdings die Ratifizierung durch die Schweiz, Italien, Monaco und die Europäische Union. Insbesondere die Ratifizierung durch die EU würde in der derzeit stattfindenden Diskussion um die Wegekostenrichtlinie eine fundamentale Unterstützung für die Position der Alpenanrainerstaaten bedeuten. CIPRA Österreich und der Umweltdachverband appellieren an BK Faymann, BM Bures und BM Berlakovich, sich auf nationaler und internationaler Ebene zu engagieren, um die Ratifizierung raschestmöglich zu erreichen. Berlakovich sollte sich außerdem, so wie seine Vorgänger, bei der X Alpenkonfernz für die Ausarbeitung eines Durchführungsprotokolls «Wasserhaushalt» aussprechen.

Alpenkonventionsbüro der CIPRA Österreich

Das Alpenkonventionsbüro der CIPRA Österreich befindet sich in Innsbruck, am Sitzort des Ständigen Sekretariats. Es ist der Fachabteilung Raumplanung/Naturschutz des Oesterreichischen Alpenvereins angegliedert. Schwerpunktmäßig befasst sich das Alpenkonventionsbüro mit der rechtlichen Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle innerhalb Österreichs. Es steht diesbezüglich als Beratungsstelle für BürgerInnen, Organisationen und Behörden zur Verfügung. Ebenfalls werden juristische Gutachten mit Bezug zur Alpenkonvention und ihren Durchführungsprotokollen allgemeiner Natur oder für konkrete Vorhaben auf objektiver Basis erstellt. Ferner nimmt das Alpenkonventionsbüro allgemeine Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit wahr, etwa durch Publikationen und Fachvorträge.

Kontakt:

Nadine Pfahringer, Leiterin des Alpenkonventionsbüros der CIPRA Österreich
Olympiastraße 37, A-6010 Innsbruck
Tel. 0512/59547 43
E-Mail