Ökostromgesetz: Wie der Ausbau von Ökostrom per Gestz gestoppt wurde

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Das Ökostromgesetz trat 2002 in Kraft trat. In den darauf folgenden vier Jahren versiebzehnfachte sich die Leistung von Ökostrom in Österreich. Gemäß EU-Vorgabe war das Ziel, 78 % der Stromerzeugung bis 2010 aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen. 2006 fiel der Anteil jedoch auf 60 %. Dem Ökostromausbau wurde de facto politisch das Wasser abgegraben: 2006 wurde eine Novelle beschlossen, die den Ökostromausbau zum Erliegen brachte. Zwei Jahre danach konnte nach harten Verhandlungen erreicht werden, dass zumindest die gravierendsten Verschlechterungen zurückgenommen werden sollten. Mit einem Schönheitsfehler: Die Industrie hat eine Sonderbegünstigungsklausel bekommen, die das EU-Beihilfenrecht verletzt. Damit versucht die Industrie, die Kosten für Ökostrom auf die Haushalte abzuwälzen und blockiert gleichzeitig einen zentralen Eckpfeiler einer funktionierenden Klimastrategie.
- factsheet «Ökostromgesetz» (Download pdf-Datei, 164 KB)