Schützen, was wir schätzen

Biologische Vielfalt bedeutet die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, ... dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme (CBD, Artikel 2).

Der Begriff Biodiversität oder biologische Vielfalt beschreibt die Vielfalt des Lebens auf der Erde und ihre Zusammenhänge in ihrer gesamten Bandbreite. Zu dieser Lebensvielfalt gehören alle Lebewesen und Arten, Ökosysteme und Landschaften. Wissenschaftlich gesehen finden sich in dieser Definition drei Organisationsebenen wieder, die alles Lebende auf der Erde umfassen: - Die Vielfalt innerhalb der Arten, also ihre genetische Bandbreite (genetische Ebene) - Die Vielfalt an Arten (organismische Ebene) - Die Vielfalt an Lebensgemeinschaften von Arten und ihre Wechselbeziehungen (ökosystemare Ebene). Hohe biologische Vielfalt ist der Maßstab für gesunde Umwelt und intakte Natur - doch in den letzten Jahrzehnten ist dieser Reichtum mehr und mehr geschwunden.

Biologische Vielfalt ist weltweit bedroht

In den letzten 150 Jahren hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt besorgniserregend beschleunigt. ExpertInnen schätzen, dass die Geschwindigkeit des Artensterbens durch die menschliche Einflussnahme gegenüber dem natürlich bedingten Aussterbeprozess um das 100 bis 1000fache beschleunigt wurde. Die Weltnaturschutzunion IUCN listet heute ca. 17.000 Arten, die weltweit vom Aussterben bedroht sind: jedes vierte Säugetier (24 %), jeder achte Vogel (12 %), 42 % der Reptilien, 30 % der Fische und 16 % der Nadelbäume sind gefährdet. Fest steht dabei weiters, dass nicht nur Arten vom Verlust betroffen sind, sondern auch ganze Ökosysteme empfindlich auf Eingriffe, wie etwa auf Verschmutzungen, reagieren. Die EU hat bereits jetzt mehr als die Hälfte ihrer Feuchtgebiete verloren, die einst einen großen Reichtum an biologischer Vielfalt und Artenreichtum darstellten. Der Waldbestand der Erde beheimatet etwa die Hälfte der gesamten biologischen Vielfalt. Jährlich verschwinden jedoch 0,8 % der Wälder, in den Tropen beträgt der jährliche Verlust gar 4 %. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist demgemäß dramatisch und betrifft auch uns Menschen direkt, da menschliches Leben in hohem Maße von natürlichen Ressourcen und auch deren Nutzung abhängig ist.

 

3. Globaler Ausblick zur Lage der biologischen Vielfalt

Der im Mai 2010 veröffentlichte dritte «Globale Ausblick zur Lage der biologischen Vielfalt» (Global Biodiversity Outlook - GBO3) zeigt den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt und des natürlichen Reichtums der Erde auf: Fast ein Viertel der Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht, die Wirbeltierpopulation hat zwischen 1970 und 2006 um rund ein Drittel abgenommen. Der Globale Ausblick beruht auf der Auswertung der nationalen Biodiversitätsberichte, die die Vertragsstaaten des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt regelmäßig einreichen.

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«BISE» Website präsentiert Bestandsaufnahme der Biodiversität in Europa

Auf der größten europäische Umweltkonferenz, der Green Week (vom 1. bis 4. Juni), die 2010 Biodiversität zum Schwerpunkt hatte, wurde über den derzeitigen Zustand von Artenvielfalt und Natur, der EU-Politik im Bereich Biodiversität nach 2010, den Umsetzungstand und Erfolge von Natura 2000 und den zunehmenden Druck auf die Ökosysteme diskutiert. Außerdem wurde die neue Website BISE (Biodiversity Information System for Europe) präsentiert. Die Seite sammelt und zentriert Informationen über die Artenvielfalt in Europa, so wie etwa den aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) «EU 2010 Biodiversity Baseline».

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Internationales Abkommen als erster Schritt

Um diese Entwicklung des eklatanten Biodiversitätsverlustes zu bremsen wurde 1992 bei der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt - die Biodiversitätskonvention (CBD) - zur Unterzeichnung aufgelegt. Bis heute haben fast 190 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert, darunter auch die Europäische Union und Österreich (1994). Als rechtlich verbindliches Instrument strebt die Konvention den umfassenden Schutz der biologischen Vielfalt weltweit an. Sie ist außerdem von enormer wirtschaftlicher Bedeutung, da das Übereinkommen auch einen umfassenden Regelungsprozess für die Nutzung biologischer Ressourcen eingeleitet hat.
Die Kernanliegen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt verfolgen dabei drei zentrale Ziele:

  • den generellen Schutz der Biologischen Vielfalt (Arten, Gene, Ökosysteme),
  • eine nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt,
  • einen gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich, d.h. zwischen dem, der die biologische Vielfalt nutzt (vielfach Industrienationen, Pharmakonzerne) und dem, der die biologische Vielfalt für diese Nutzung erhält (vielfach Entwicklungsländer, Staaten oder Einwohner eines Gebietes).

    

Ziel 2010 in weiter Ferne

Auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahr 2002 haben sich Staats- und Regierungschefs dazu verpflichtet, bis 2010 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Die von der Weltnaturschutzorganisation IUCN gestartete und von zahlreichen (inter-) nationalen Umweltorganisationen unterstützte Initiative soll das Bewusstsein für den Verlust an Artenvielfalt wecken, politischen Druck auf die Entscheidungsträger ausüben und zur Vernetzung der Akteure beitragen. Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich beim Rat von Göteborg (2001) klar zu diesem Ziel bekannt. Es ist auch Teil der Biodiversitätskonvention und auch Österreich sollte sich aktiv an der Erreichung dieses hochgesteckten Zieles beteiligen.
Zur Erfüllung der CBD hat die nationale Biodiversitäts-Kommission 1998 eine Strategie erarbeitet und 2005 eine aktualisierte, weiterentwickelte Fassung beschlossen. Ihre Schwerpunkte liegen in der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie in Forschung und Monitoring. Doch bisherige Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität - wie Schutzgebietsausweisungen, die Ausweitung einer umweltgerechten Landwirtschaft (ÖPUL), das Österreichische Waldprogramm - konnten noch keine Trendwende punkto Artenverlust bewirken  - das 2010 Ziel wird nicht ereicht.

Beim Ratstreffen am 15. März 2010 in Brüssel wurde nun das neue Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in Europa zu stoppen, deren Erhaltungszustand soweit wie möglich zu verbessern und den Beitrag der EU im globalen Bemühen zum Erhalt der Biodiversität zu stärken. Um das Ziel erreichen zu können, wird es nötig sein, konkrete, ambitionierte und vor allem auch messbare Unterziele zu definieren. So sollte etwa für die Erfüllung der Vorgaben unter der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie eine Zeitlinie gesetzt werden, anhand derer der Erfolg auch messbar wird. Außerdem ist es dringend nötig, Biodiversität auch in die Entscheidungsfindungsprozesse anderer politischer Sektoren verstärkt zu integrieren.

 

Bericht EU-Kommission: Biodiversitätsverlust schreitet fort

Mitte Juli 09 hat die EU-Kommission einen Bericht über den Erhaltungszustand von über 1150 Arten und 200 Lebensraumtypen, die durch EU-Recht geschützt sind, veröffentlicht. Das Ergebnis: Nur bei einem kleinen Teil dieser empfindlichen Lebensräume und Arten wurde ein guter Erhaltungszustand erreicht. Daher müssen die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärken, wenn sich diese Situation verbessern soll.
Aus dem Bericht geht weiters hervor, dass die Lage auch in Österreich keineswegs rosig ist: In der Alpinen Region sind nur knapp über ein Fünftel der Lebensraumtypen und lediglich 15 Prozent der Arten in gutem Zustand. In den außeralpinen Gebieten - der kontinentalen Region - weisen bloß 4 % der Naturlandschaften und 11 % der Tier- und Pflanzenarten den geforderten günstigen Erhaltungszustand auf.
Fazit: Damit der Reichtum der Artenvielfalt eine Zukunft hat, ist Engagement auf allen - vor allem auch politischen - Ebenen und eine neue Kultur der Vorsorge, Rücksichtnahme und Nachhaltigkeit gefordert. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, um die Naturjuwele künftig besser zu schützen. Dabei sollte der Schwerpunkt weiter auf dem Wert, den die biologische Vielfalt an sich darstellt, liegen und zugleich der Wert intakter Ökosysteme sowie der von ihnen erbrachten Leistungen in den Blickpunkt rücken.