International

  • 1992: Convention on Biological Diversity (CBD)
  • 2010: Biodiversitätskonferenz in Nagoya/Japan
  • 2011: EU-Biodiversitätsstrategie 2020
  • Ziel 2020: Aichi-Ziel – Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt & EU-Ziel – Stopp Biodiversitäts- und Ökosystemleistungsverlust
  • EU- Vision 2050: Schutz, Wertschätzung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen

Österreich

  • 1995: Errichtung der nationalen Biodiversitäts-Kommission
  • 1998: Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
  • 2005: Weiterentwickelte Biodiversitätsstrategie
  • 2014: Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+

Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+

Die österreichische Biodiversitätsstrategie wurde im Rahmen von offenen thematischen Workshops in Zusammenarbeit Hunderter TeilnehmerInnen und unter Leitung des BMNT (vormals BMLFUW) und des Umweltbundesamtes erarbeitet. Mitte Oktober 2014 wurde die nationale Biodiversitätsstrategie erstmals durch den damaligen Minister Rupprechter bei der COP 12 der CBD in Südkorea vorgestellt. Die Umsetzung der Strategie und die Zielerreichung werden durch die „Nationale Biodiversitätskommission“, der VertreterInnen aller relevanten gesellschaftlichen Stakeholder-Gruppen angehören, begleitet. Der Umweltdachverband hat sich intensiv in die Erstellung der nationalen Biodiversitätsstrategie eingebracht und setzt sich als Mitglied der Nationalen Biodiversitätskommission auch für eine gezielte Umsetzung der Strategie in Österreich ein.

Die Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+ beinhaltet Ziele und Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Österreich, die sich an internationalen Zielsetzungen orientieren.

In fünf Handlungsfeldern sind zwölf Ziele formuliert:

Handlungsfeld 1: Biodiversität kennen und anerkennen

  • Ziel 1: Bedeutung der Biodiversität ist von der Gesellschaft anerkannt
  • Ziel 2: Biodiversitätsforschung und Biodiversitätsmonitoring sind ausgebaut

Handlungsfeld 2: Biodiversität nachhaltig nutzen

  • Ziel 3: Land- und Forstwirtschaft tragen zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität bei
  • Ziel 4: Wildtierbestand und Fischbestand sind an naturräumliche Verhältnisse angepasst
  • Ziel 5: Tourismus und Freizeitaktivitäten erfolgen im Einklang mit Biodiversitätszielen

Handlungsfeld 3: Biodiversitätsbelastungen reduzieren

  • Ziel 6: Energieversorgung erfolgt biodiversitätsschonend
  • Ziel 7: Schadstoffeinträge sind reduziert
  • Ziel 8: Negative Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten sind reduziert
  • Ziel 9: Biodiversitätsgefährdende Anreize, einschließlich Subventionen, sind abgebaut oder umgestaltet

Handlungsfeld 4: Biodiversität erhalten und entwickeln

  • Ziel 10: Arten und Lebensräume sind erhalten
  • Ziel 11: Biodiversität und Ökosystemleistungen sind in den Bereichen Raumordnung und Verkehr/Mobilität berücksichtigt

Handlungsfeld 5: Biodiversität weltweit sichern

  • Ziel 12: Beitrag zur Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise ist geleistet

Neben Handlungsfeldern und Zielen enthält die Strategie zudem einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Die Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+ stellt ein wichtiges Dokument für den Biodiversitätsschutz in Österreich dar. Es gibt darin aber leider keine Priorisierung, keinen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen und keinen Finanzierungplan, was die praktische Umsetzung und die Evaluierung der Strategie schwierig gestalten wird. Ob und in welchem Zeitraum die Ziele der Strategie erreicht werden können, hängt maßgeblich von der Eigeninitiative der AkteurInnen in Österreich ab. Eine Mid-term-Evaluierung wird äußerst wichtig sein, um erste Schlüsse zum Erfolg der gesetzten Maßnahmen ziehen zu können und gegebenenfalls die in die Umsetzung der Strategie eingebundenen Stakeholder stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Die Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+ steht auf der Website des BMNT zum Download zur Verfügung.

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Nationalpark Gesäuse © Andreas Hollinger
Foto: ©Andreas Hollinger

EU-Biodiversitätsstrategie 2020

Die Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ konzentriert sich auf sechs prioritäre Ziele und damit verbundene Maßnahmen:

  • Ziel 1: Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Natura 2000-Netzwerkes (Vogelschutz- und FFH-Richtlinien)
  • Ziel 2: Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen - Wiederherstellung von mindestens 15 % der Gebiete, die bereits Schaden genommen haben
  • Ziel 3: Aufforderung der Land- und Forstwirtschaft, einen Beitrag zur Wiederherstellung der Biodiversität zu leisten
  • Ziel 4: Nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände durch Senkung der Fangquoten auf wissenschaftlich festgelegte Höchstgrenzen (Maximum Sustainable Yield) bis 2015
  • Ziel 5: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, die heimische Arten aus ihren Lebensräumen verdrängen
  • Ziel 6: Erhöhung des EU-Beitrags zur Eindämmung des weltweiten Biodiversitätsverlustes

Obwohl die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie ambitioniert sind, fehlen konkrete Formulierungen und Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen. Die Umsetzung und Konkretisierung der Strategie ist für weitere Verbesserungen des Zustandes der Biodiversität unbedingt notwendig, da sie den Stopp des Rückgangs der Artenvielfalt und die Wiederherstellung von Ökosystemleistungen gewährleisten kann.

Mid-Term Review der EU-Biodiversitätsstrategie

Am zweiten Oktober 2015 wurde von der Europäischen Kommission der Mid-Term Review zur EU-Biodiversitätsstrategie veröffentlicht. Der Mid-Term Review zieht Bilanz zum Fortschritt in der Implementierung der EU-Biodiversitätsstrategie gegenüber der Ausgangslage von 2010 und zielt darauf ab, EntscheidungträgerInnen darüber zu informieren, in welchen Bereichen verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die EU-Biodiversitätsziele bis 2020 zu erreichen. Der Bericht zeigt, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten aktuell weit davon entfernt sind, die Ziele der Strategie zu erreichen. Der Biodiversitätsverlust und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen schreiten voran. Der Druck auf die biologische Vielfalt durch Faktoren wie Habitatverlust durch Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, invasive gebietsfremde Arten oder den Klimawandel bleibt weiterhin aufrecht. Der Mid-Term Review verdeutlicht, dass die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 nur erreicht werden können, wenn die Implementierung und die Durchsetzungsbemühungen erheblich mutiger und ehrgeiziger werden. Bei der derzeitigen Umsetzungsrate werden der Biodiversitätsverlust und die Verschlechterung der Ökosysteme EU-weit wie global weitergehen, mit signifikanten Folgen für die Kapazitäten der Biodiversität, den Bedarf der Menschen in Zukunft zu decken.

Die Zusammenfassung des Umweltdachverbandes zum Mid-Term Review der EU-Biodiversitätsstrategie kann hier heruntergeladen werden.

Außerdem finden Sie hier eine Presseaussendung des Umweltdachverbandes zum Thema.

„Verlust an biologischer Vielfalt bedeutet Verlust für Natur, Mensch und Wirtschaft“

Anfang Februar 2016 stimmte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit für einen Bericht des Abgeordneten Mark Demesmaeker, über die Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der vom Parlament angenommene Text verlangt unter anderem nach einer verbesserten Umsetzung und Finanzierung der Flora-Fauna Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie und nach der sofortigen Umsetzung einer europäischen Initiative für Bestäuber. Zudem weist der Bericht auf die Notwendigkeit hin, die Ziele der EU-Naturschutzrichtlinien mit anderen Strategien und politischen Programmen, vor allem der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Bioenergie-Politik abzustimmen. Der Bericht stellt auch klar, dass der Verlust an biologischer Vielfalt Verluste für Natur, Mensch und Wirtschaft bedeutet und plädiert für einen stärkeren politischen Willen, den Verlust an biologischer Vielfalt tatsächlich als politische Priorität anzugehen. Erforderlich ist aus Sicht des Berichterstatters ein die beteiligten InteressenträgerInnen einbeziehender Ansatz, wobei regionale und lokale AkteurInnen dabei eine besondere Rolle spielen.

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Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(Convention on Biological Diversity, CBD)

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, auch Biodiversitäts-Konvention genannt, ist ein internationales Abkommen, das drei wesentliche Ziele beinhaltet:

  1. Schutz der Biodiversität
  2. nachhaltige Nutzung der Komponenten der Biodiversität
  3. gerechte Verteilung der Vorteile, die durch die Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen

Die Biodiversitäts-Konvention, die 194 Vertragsparteien umfasst, wurde 1994 von Österreich ratifiziert. Zur Umsetzung der Ziele der Biodiversitäts-Konvention sollen die Vertragsparteien zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt nationale Strategien, Pläne und Programme entwickeln. Mit der Erstellung der Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+ erfüllt Österreich diese Bestimmungen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt.

Die 12. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (COP 12) fand im Oktober 2014 in Südkorea zum Thema „Biodiversität für Nachhaltige Entwicklung“ statt. Wesentliche Entscheidungen, die in der COP 12 getroffen wurden, wurden im Fahrplan „Pyeongchang Roadmap for the enhanced implementation of the Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020 and achievement of the Aichi Biodiversity Targets“ veröffentlicht. Sie zielen darauf ab, die Kapazitäten zu stärken und die Unterstützung für Staaten und Stakeholder bei der Umsetzung ihrer nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionsprogramme zu vergrößern.

Die COP 13 fand von 4. bis 17. Dezember 2016 in Cancún, Mexiko statt. Der Umweltdachverband hat im Vorfeld der COP 13 eine eigene Kampagne gestartet und sich in seiner Konferenz „Mainstreaming Biodiversität – Unsere Natur gemeinsam schützen“ ebenfalls u.a. der COP und der Frage, wie es gelingen kann, dass Biodiversität Mainstream wird, gewidmet.

Eine Mid-term-Evaluierung des aktuellen Umsetzungsstandes der Aichi Biodiversitätsziele, die im Strategischen Plan für Biodiversität des Übereinkommens über die biologische Vielfalt angeführt werden, findet sich im Global Biodiversity Outlook. Der Global Biodiversity Outlook ist ein regelmäßig erstellter Bericht zur globalen Biodiversität, der vom Sekretariat der Biodiversitäts-Konvention, in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerorganisationen (wie z. B. der WHO), Regierungsmitgliedern, NGOs und wissenschaftlichen Netzwerken herausgegeben wird. Die vierte Ausgabe des GBO ist online verfügbar.

Um den Strategischen Plan für Biodiversität der Biodiversitäts-Konvention und die darin festgelegten Aichi Biodiversitätsziele erreichen zu können, gilt es nun auch wirklich Taten zu setzen, denn Papier ist geduldig, doch die Natur kann nicht länger warten.

Die nächste COP findet übrigens Ende 2018, von 10. - 22.11.2018 im Sharm-El-Sheikh statt. Aufgrund seines EU-Ratsvorsitzes wird Österreich eine bedeutende Rolle dabei zukommen.

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