Rettung für Europas Vielfalt

Natura 2000 ist ein europaweites System von Schutzgebieten mit dem Ziel, die Vielfalt der Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf Dauer zu erhalten. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich verpflichtet, die Naturschutzrichtlinien, die ein sehr modernes Schutzinstrument darstellen, in seinem Bundesgebiet umzusetzen. Im Zuge des Projektes NATURA 2000 sollen alle wesentlichen Lebensräume und Habitate der in Europa heimischen Fauna und Flora erfasst und gesichert werden. Grundlage dafür sind zwei EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen:

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie = FFH-Richtlinie; RL92/43/EWG:
Die bedeutendste Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt innerhalb der EEU bildet die im Jahre 1992 erlassene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten oder FFH-Richtlinie. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen, die von gemeinschaftlichem Interesse sind. Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind im Anhang I der Richtlinie (= Natürliche und halbnatürliche Lebensräume) sowie im Anhang II (Tier und Pflanzenarten) aufgelistet. Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre gefährdeten Lebensräume sind als prioritär gekennzeichnet und genießen verstärkten Schutz.

Die Vogelschutzrichtlinie = VS-Richtlinie; Directive 2009/147/EC, ehem. RL79/409/EWG:
Ziel der bereits im Jahre 1979 erlassenen Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ist der langfristige Schutz und die Erhaltung der Lebensräume aller wildlebenden Vogelarten. Erreicht werden soll dieses Ziel u.a. durch Einrichtung von besonderen Schutzgebieten (SPA's = Special Protected Areas). Diese Schutzgebiete sind von allen Mitgliedsstaaten aufgrund von Vorkommen besonders stark gefährdeter Arten, die im Anhang I der Richtlinie aufgelistet sind, einzurichten.

  • Zum Weiterlesen (PA 02.04.09): Umweltdachverband & BirdLife zu 30 Jahre Vogelschutz-Richtlinie: Vielfalt der Lebensräume erhalten - UVP stärken! ... >>