Österreichs Pflichten

Mit dem EU-Beitritt hat sich auch Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien auf Punkt und Beistrich umzusetzen und ein Netz von Schutzgebieten auszuweisen. Die von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen NATURA 2000-Gebiete werden in sechs biogeografische Regionen (boreal, kontinental, atlantisch, alpin, makronesisch und mediterran) eingegliedert. Österreich hat Anteil an:

  • der Alpinen Region (2/3 der Landesfläche) und der
  • Kontinentalen Region (1/3 der Landesfläche).

Naturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Die wichtigsten davon waren die Naturschutz-, die Jagd-, die Fischerei-, die Nationalpark- und die Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze sowie die darauf basierenden Verordnungen.

Die aktuelle Nationale Liste Österreichs im Rahmen der Meldung von Natura 2000 Gebieten stammt vom September 2009 und umfasst insgesamt 218 Gebiete. Dabei sind sowohl die Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA) als auch jene nach der FFH-Richtlinie (pSCI) zu verstehen. Die Gesamtmeldung Österreichs deckt einen Anteil von ca. 14,7% der Staatsfläche ab.
Gesamtliste Natura 2000 - Österreich, Sept. 2009 (Download, pdf-Datei, 40 KB)

Status quo - Netzwerk mit Lücken

Österreich wurde in den letzten Jahren von der Europäischen Kommission mehrmals aufgefordert, das heimische Natura 2000-Schutzgebietsnetz zu komplettieren. Doch die Bundesländer nahmen europäische Naturschutzverpflichtungen zu wenig ernst und verabsäumten die Nominierung weiterer erforderlicher Natura 2000-Gebiete. Ein Versäumnis, das bittere Konsequenzen hat: ein kostenintensives EuGH-Verfahren und mögliche Strafzahlungen gegen die Republik.

Klage gegen Österreich
Bereits im März 2007 hatte die EU-Kommission die Alpenrepublik dringend aufgefordert, Gebietslisten von bedrohten Lebensräumen und Habitate bedrohter Tier- und Pflanzenarten nachzunominieren. Die Bundesländer schenkten diesem letzten Aufruf größtenteils wenig Beachtung. Folglich reichte die EU-Kommission Mitte März 2008 die Klage gegen die Republik Österreich ein, da diese keine vollständige Liste vorgeschlagener Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt und somit gegen Europarecht verstoßen hat. Die Klage wurde Ende Oktober 2009 jedoch überraschenderweise von der Kommission fallen gelassen - durch die lange Dauer des Verfahrens wurde die Beweislage so undurchsichtig, dass die Kommission diese prozesstaktische Entscheidung fällte. Die Bundesländer sollten sich aber nicht zu früh freuen, denn es ist klar, dass die Kommission den Fall aktualisieren, überarbeiten und neu aufrollen wird. Der Umweltdachverband wird sich dafür stark machen, dass dieser Angelegenheit entsprechende Priorität eingeräumt wird.


Modernes Schutzinstrument
Fest steht, dass Natura 2000 - im Gegensatz zu althergebrachten Instrumenten des Naturschutzes, wie dem Naturschutzgebiet, oder dem Nationalpark - einen weit moderneren Ansatz verfolgt und auf den Schutz bestimmter Schutzgüter abzielt. Damit sind menschliche Eingriffe in Gebiete auch weiterhin erlaubt, sofern diese den Erhaltungszustand des jeweiligen Schutzgutes nicht erheblich beeinträchtigen. Natura 2000 hat damit großes Potenzial das Miteinander von Mensch und Natur zu stärken.

Alpine Region Isel muss nominiert werden

In der alpinen Region - die zwei Drittel unserer Landesfläche umfasst - sind sechs schützenswerte Naturlandschaften noch nicht eingebunden: Alpine Flüsse mit Ufergehölzen der Deutschen Tamariske, Berg-Mähwiesen, Kalktuffquellen, thermophile Schutthalden der Alpen, Hainsimsen-Buchenwald sowie Schlucht- und Hangmischwälder. Die national wichtigsten und repräsentativen Vorkommen dieser Natur- und Kulturlandschaften müssen jeweils nominiert werden. Ein Beispiel dafür ist die Isel in Osttirol, die die wertvollsten Bestände der Deutschen Tamariske entlang eines naturnahen zentralalpinen Fließgewässers in Österreich beherbergt und von Tirol definitiv als Natura 2000-Gebiet nominiert werden muss. Auch in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg gibt es Regionen mit wertvollen Landschaften - hier müssen desgleichen repräsentative Vorkommen in das europäische Naturschutznetzwerk eingebunden werden.

Erhebliche Versäumnisse in der kontinentalen Region

In der kontinentalen Region wurden folgende Naturlandschaften nicht hinlänglich berücksichtigt: Pannonische Salzsteppen & Salzwiesen, Lückige basophile oder Kalkpionierrasen, Artenreiche montane Borstgrasrasen, Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Lavendelweide, Berg-Mähwiesen, Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas, Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald, Hartholzauenwälder und Eurosibirische Eichen-Steppenwälder. Desgleichen wurde verabsäumt, bedeutende Refugien für Kleine Hufeisennase, Mopsfledermaus, Wimperfledermaus, Großes Mausohr, Kammmolch, Alpen-Kammmolch, Frauennerfling, Bauchige Windelschnecke und Juchtenkäfer bzw. Grünes Koboldmoos, Firnisglänzendes Sichelmoos und Dreimänniges Zwerglungenmoos auszuweisen. Die Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, das Burgenland und Salzburg haben diesbezüglich Nachnominierungsbedarf.