Umweltverfahren

Der Umweltdachverband ist eine nach § 19 Abs. 7 UVP-G anerkannte Umweltorganisation. Dementsprechend kann er in ganz Österreich Parteistellung in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) wahrnehmen (siehe Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Unser Fokus liegt dabei vor allem auf Wasserkraftanlagen.

Daneben bringt sich der Umweltdachverband unterstützend in ausgewählten umweltbezogenen Materienverfahren, wie wasserrechtlichen oder naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren, ein, um den Interessen des Umwelt- und Naturschutzes zur Durchsetzung zu verhelfen.
Sämtliche österreichischen Umweltgesetze sowie die einschlägige Rechtsprechung können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Umweltgesetze sowohl in der Applikation „Bundesrecht konsolidiert“ als auch in den Applikationen „Landesrecht konsolidiert“ zu finden sind, da die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung in diesem Rechtsbereich zwischen Bund und Ländern verteilt sind. Man spricht daher auch von einer klassischen „Querschnittsmaterie“. Es gibt also in Österreich kein „Umweltschutzgesetz“ (im Sinne einer Kodifikation) und auch keine „Umweltbehörde“ im Sinne einer gesamtzuständigen Behörde.

Kompetenzen

Reine Länderkompetenzen sind      
insbesondere die Materien           

Bundeskompetenzen sind etwa
  • Naturschutz,
  • Bergwesen,
  • Bodenschutz,
  • Forstwesen,
  • Raumordnung,
  • Wasserrecht,
  • Baurecht,
  • Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie,
  • (Landes-)Straßenwesen,
  • Luftreinhaltung oder
  • Landwirtschaft,
  • Abfallwirtschaft.
  • Jagd & Fischerei.
 

 

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung wiederum obliegt dem Bund die Gesetzgebung und dem Land die Vollziehung.

Die einschlägigen umweltbezogenen unionsrechtlichen Bestimmungen – zumeist handelt es sich um Richtlinien, die durch den österreichischen Gesetzgeber in innerstaatliches Recht umzusetzen sind (z. B: Wasserrahmenrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie etc.) – können im EUR-Lex abgerufen werden.

Instanzenzug

Der Instanzenzug nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle sieht in Österreich wie folgt aus: 

Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU korrigiert

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