EU Donauraumstrategie - ein ganzheitlicher Ansatz für den gesamten Donauraum
Beschlossen im Juni 2011, soll das Strategiepapier inkl. Aktionsplan Maßnahmen der Mitgliedsländer (Österreich, Rumänien, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Bulgarien, Ungarn, Slowakei, Deutschland Kroatien, Moldau) an der Donau auf einander abstimmen, um eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung zu gewährleisten. Dabei soll auf bestehende Rechtsvorschriften (EU-WRRL, nationale Gesetze, bilaterale Verträge) aufgebaut werden. Insgesamt stehen zur Projektierung und Umsetzung finanzielle Mittel von 100 Milliarden Euro zur Verfügung.
- Anbindung des Donauraums
- Umweltschutz im Donauraum
- Aufbau von Wohlstand im Donauraum
- Stärkung des Donauraums
Die Strategie ist zeitlich nicht begrenzt, umfasst jedoch eine Reihe befristeter Ziele, die zu aktivem Handeln anregen sollen. Diese Ziele sollen durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden elf Schwerpunkte definiert, die von den jeweiligen Mitgliedsländern - Österreich, Rumänien, Ungarn, Tschechische Republik, Bulgarien, Slowakei, Deutschland, Kroatien, Serbien, Moldau, Slowenien - koordiniert werden:
- Verbesserung der Mobilität und der Multimodalität (Binnenwasserstraßen, Schienen-, Straßen- und Luftverkehr)
- Förderung der Nutzung nachhaltiger Energien
- Förderung von Kultur und Tourismus, des Kontakts zwischen den Menschen
- Wiederherstellung und Sicherstellung der Qualität der Gewässer
- Management von Umweltrisiken
- Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden
- Entwicklung der Wissensgesellschaft (Forschung, Bildung sowie Informations- und Kommunikationstechnologien)
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
- Investitionen in Menschen und Qualifikationen
- Verbesserung der institutionellen Kapazität und Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Position des Umweltdachverbandes
Die Zielsetzungen widersprechen einander teilweise und es ist unklar, ob die elf Schwerpunkte gleichermaßen in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Überdies gibt es kein einheitliches Protokoll für die Vorgehensweise der Mitgliedsländer bei der Umsetzung der einzelnen Schwerpunkte. Daher müsste ein Evaluierungs- und Beobachtungsgremium - unter Einbindung der NGOs - eingerichtet werden, das eine ganzheitliche Umsetzung der Strategieziele bei allen Maßnahmen einfordert. Schon jetzt lässt sich bei wirtschaftlichen Interessen und Naturschutz, Hochwasserrisikoplänen und Wasserkraft ein Konfliktpotential erkennen. Um Spannungen von vornherein zu vermeiden, wäre es sinnvoll, Maßnahmen der Aktionspläne unter Einbeziehung der Öffentlichkeit umzusetzen. Sollte es trotzdem zu einem Konflikt kommen, kann mittels eines Streitbeilegungsverfahrens rasch eine Lösung gefunden werden. Bei der Erstellung der Donauraumstrategie (DRS) wurde ein sehr breiter Ansatz gewählt und die Meinung der Interessenvertretungen über zahlreiche Veranstaltungen und Konsultationen eingeholt. Allerdings ist für die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes keine verpflichtende Einbeziehung der interessierten und breiten Öffentlichkeit festgeschrieben. Die genaue Vorgehensweise bleibt den einzelnen Koordinatorenländer der Schwerpunktbereiche überlassen. Eine Einbeziehung der breiten und interessierten Öffentlichkeit - vor allem der NGOs - muss aber gewährleistet werden.
Situation in Österreich
Der UWD konnte bis dato bei der Österreichischen Herangehensweise zur Umsetzung der DRS weder Bestrebungen in Richtung ganzheitlicher Umsetzung, noch eine Einbeziehung der breiten und interessierten Öffentlichkeit in den österreichischen Aktivitäten erkennen. Österreich setzt keine Schritte in Richtung gleichberechtigte Berücksichtigung der vier Säulen. Im Gegenteil: In Österreich wird unter dem Banner der Donauraumstrategie der massive Ausbau der Schifffahrt gefordert und als entscheidender Beitrag für eine nachhaltige und naturnahe Regionalentwicklung dargestellt.
Österreich steuert also schon von Beginn an in die falsche Richtung, da besonders beim Thema Schifffahrt in erster Linie über eine ökologisch verträgliche Nutzung der Wasserstraßen diskutiert werden sollte und naturgerechte Lösungen für den gesamten Donauraum zu erarbeiten wären. Darüber hinaus müsste auch der naturnahe Tourismus als wesentlicher Wirtschaftsfaktor berücksichtigt werden.
Die bisherige Vorgehensweise zur Umsetzung der DRS erweckt außerdem den starken Eindruck, dass in Österreich offensichtlich keine aktive Teilnahme der kritischen Öffentlichkeit und von VertreterInnen der Zivilgesellschaften erwünscht ist.
Die Presseaussendung des UWD zur Österreichischen Herangehensweise kann hier heruntergeladen werden.