Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht einen integrierten Ansatz zum Schutz, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung von Gewässern vor. Sie schreibt daher in Artikel 13 die Entwicklung von Gewässerbewirtschaftungsplänen, die regelmäßig (alle sechs Jahre) angepasst und fortgeschrieben werden müssen, vor. Mithilfe dieser Pläne sollen in Zukunft alle Nutzungen und Eingriffe, die im Zusammenhang mit einer Flussgebietseinheit stehen, koordiniert durchgeführt werden. Die Mitgliedsstaaten müssen deshalb einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan vorlegen. Der 1. NGP muss bis 22. März 2010 der EU-Kommission übermittelt und regelmäßig (spätestens alle
sechs Jahre) angepasst und fortgeschrieben werden. Bei grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten sind die Staaten verpflichtet, ihre Pläne zu koordinieren und internationale Pläne zu erstellen.
Die Einteilung in Flussgebietseinheiten erfolgt mithilfe geographischer und hydrologischer Kriterien. So zählen zum Beispiel alle Gewässer, die zur Donau fließen, zur Flussgebietseinheit Donau. 96 % der österreichischen Gewässer fließen in Richtung Donau und gehören damit der internationalen Flussgebietseinheit Donau an. Aus administrativen Gründen werden die Flussgebietseinheiten dann wiederum in Einzugsgebiete unterteilt.
Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sind alle Einzugsgebiete genau beschrieben. So ist darin zu finden, wo sie liegen und wo ihre Grenzen sind. Auch die Art des Gewässers wird beschrieben - ob es zum Beispiel ein Gebirgsbach, ein großer Fluss in der Ebene oder ein Steppensee ist. Auch die durch den Menschen verursachten Belastungen eines Gewässers werden dargestellt:
- Verschmutzungen durch Punktquellen - wie z.B. Abwässer aus großen Fabriken oder aus Kläranlagen
- Verschmutzungen durch diffuse Quellen - z.B. gelangen durch intensive landwirtschaftliche Nutzung Schadstoffe wie Nitrate in die Gewässer
- Einschätzung, ob die vorhandene Menge an Wasser für das jeweilige Gewässer natürlich ist - z.B. stauen Wasserkraftwerke das Wasser auf, wodurch zu wenig Wasser in den Unterlauf eines Flusses gelangen kann.
- Außerdem werden auch die Schutzgebiete, in denen sich das Gewässer befindet, aufgelistet und die wirtschaftliche Nutzung - wie z.B. für den Tourismus oder zur Trinkwassergewinnung - wird beschrieben.
Neben der Beschreibung der Belastungen und des Zustands der Gewässer enthält der NGP Maßnahmen, mit denen bis 2015 der «gute Zustand» der Gewässer erreicht werden soll - dies betrifft die «prioritären Sanierungsräume». Zeichnet sich bereits jetzt ab, dass einzelne Gewässer das Ziel bis 2015 nicht erreichen, so kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen bis 2021 bzw. 2027 verlängert werden. Im Entwurf 2009 ist vorgesehen, dass für lediglich 2% (!) aller Flüsse der «gute Zustand» bis 2015 zu erreichen ist - dabei handelt es sich um größere Fließgewässer, Mündungsbereiche, Zubringer, Lebensräume der Mittelstreckenwanderfische Nase, Barbe, Huchen, sowie die nur noch wenigen guten Strecken von diesen Gewässertypen und Strecken mit bedeutenden Fischarten. Die dafür erforderlichen Mittel werden gemäß Umweltförderungsgesetz (UFG) zur Verfügung gestellt (und zwar bis 2015 140 Mio. EURO).
Nach dem vorliegenden Entwurf 2009 werden weitere 7% der Flüsse bis 2021 und die restlichen 57% bis 2027 in den guten Zustand gebracht (34% der Flüsse sind bereits in gutem oder sehr gutem Zustand).
Von 27. April bis 27. Oktober 2009 wurde der NGP der Öffentlichkeit für einen Konsultationsprozess vorgelegt: Es wurden 379 Stellungnahmen dazu abgegeben.
UWD bundesweit aktiv
Der Umweltdachverband trat im Prozess des NGP von Beginn an für die Erhaltung unserer naturnahen Gewässerstrecken und gegen einen überzogenen Wasserkraftausbau ein und setzte punkto Öffentlichkeitsbeteiligung wichtige Akzente. Um den NaturschutzakteurInnen die Beteiligung am Prozess zu erleichtern, hielt der UWD u.a. gemeinsam mit dem Österreichischen Fischereiverband und der denkstatt GmbH im Herbst 2009 in jedem Bundesland eine Informationsveranstaltung ab, bei der die WRRL und der Entwurf des NGP vorgestellt wurden. Die Resultate der erfolg- und ergebnisreichen Workshops wurden zusammengefasst, dem BMLFUW zur Verfügung gestellt, damit sie in den Finalisierungsprozess des NGP integriert werden können.
- UWD fact.sheet 1/10: «Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan -
mehr Ökologie für unsere Flüsse?!» (Download pdf-Datei, 336 KB)
Weitere Informationen zum NGP und zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Wasseraktiv
WISA