Die Zukunft unserer Gewässer gemeinsam gestalten

Foto: Uhlendahl

Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie verlangt eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Richtlinie und bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne. Damit setzt sie als eine der ersten EU-Richtlinien die Anforderungen der Aarhus-Konvention um.

 

 

Unter Beteiligung versteht man die Information und Anhörung der BürgerInnen, UnternehmerInnen und InteressensvertreterInnen über Entscheidungen, die sie betreffen. Zudem beschreibt sie die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Prozesse. Dazu gehören die Mitsprache bei Entwicklungen, das Sich-Einbringen bei der Projektplanung und eine mögliche Mitentscheidung bei den Projekten.
In der WRRL sind drei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen:

  • Information,
  • Anhörung und
  • aktive Beteiligung

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die ersten beiden Stufen umzusetzen, die aktive Beteiligung aller InteressentInnen an der Umsetzung der WRRL ist zu fördern. 

Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit ist unerlässlich!
UWD factsheet 08/09 «Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Zukunft gemeinsam gestalten!» (Download, pdf-Datei, 232 KB)

Vom 27. April bis 27. Oktober 2009 hatte die interessierte Öffentlichkeit - Einzelpersonen, BürgerInneninitiativen, Interessensvertretungen - die Möglichkeit in den NGP Einsicht zu nehmen und eine Stellungnahme abzugeben.