Nach geplanter Regulierung der Donau - Aus für FBGP und Naturversuch Deutsch-Altenburg

- Baumgartner
Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien
(GZ: RU4-U-115 in Niederösterreich und MA 22-1508/2006 in Wien)
Namhafte heimische Umwelt-NGOs haben im Zuge des UVP-Verfahrens ihre Einwendungen gegen die geplante Verbauung der Donausohle eingebracht. Einhelliger Tenor: Dieses Projekt gefährdet einen der bedeutendsten Naturräume Österreichs. Wir sprechen uns entschieden für die Erhaltung der Donau-Auen östlich von Wien und gegen das Projekt der via.donau in der derzeit geplanten Form aus!
Kritikpunkte UVP
- Einwendungen Umweltdachverband (Download, pdf-Datei, 632 KB)
- Antrag des Forums Österreichischer Wissenschafter für Umweltschutz an die ordentliche Vollversammlung des Umweltdachverbandes (Download, pdf-Datei, 88 KB)
Naturversuch + -stopp UNESCO Weltnaturerbe bleibt erhalten
Als Vorarbeit für das FBG war ein Naturversuch geplant, der vom Naturschutzlandesrat letztendlich abgelehnt wurde. Dieser sah eine Schüttung von Grobschotter auf einer Länge von drei Kilometern, und Rodungen in der Kernzone des Nationalparks vor.
Hainburger Erklärung
Mitte Ferbruar 2011 wurde die Hainburger Erklärung, unter anderem von prominenten AuschützerInnen, wie Freda Meissner-Blau, Gerhard Heiligenbrunner, Bernd Lötsch, Reinhold Christian, Wolfgang Rehm und Günter Schobesberger unterzeichnet. Die UnterzeichnerInnen fordern ökologisch sinnvolle und dem Stand der Technik angepasste Maßnahmen, um der Sohleintiefung der Donau entgegen zu wirken. Dabei sollen die Eingriffe in der Kernzone des Nationalparks so gering wie möglich ausfallen. Zukünftige Projekte sollen in einem engen Verhältnis mit einer kritischen Öffentlichkeit erarbeitet und umgesetzt werden.
Heiße Phase noch nicht vorüber - Privatisierung der Donau droht
Mit einer Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes wurde der Privatgesellschaft via.donau ein umfangreiches Fruchtgenussrecht für fast 1.500 Liegenschaften von 12.500ha zugesprochen. Es ist durch die Privatisierung eine Verteuerung der Infrastruktur zu befürchten, die zahlreiche Folgen für LiegenschaftseigentümerInnen, Fischereiberechtigte, BetreiberInnen von Bootsanlegestellen, Sportvereine u.v.a. bedeutet. Endgültig verliehen wird das Fruchtgenussrecht erst durch einen Vertrag zwischen Republik Österreich und der via.donau.
Weitere Informationen:
- Rahmenplan Donaustromlandschaft Wien-Bratislava >>