Die Ergebnisse des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP):

  • factsheet  «Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan - mehr Ökologie für unsere Flüsse?!» (Download, pdf-Datei, 336 KB)

Andererseits wird im NGP aber kein Ausbaustopp der Wasserkraft gefordert, sondern darauf abgezielt, die Wasserkraft «naturverträglich» auszubauen.

  • Trotzdem sind unberührte und naturnah erhaltene Gewässerstrecken rar (nur 15 % des natürlichen Gewässernetzes), daher besteht für sie dringender Schutzbedarf!
  • Laut Masterplan Wasserkraft (Pöyry-Studie der E-Wirtschaft, 2008), sind in Österreich noch 7 TWh Strom (technisch-wirtschaftliches Potenzial) durch Neubau von Wasserkraftanlagen bis 2020 zu erzielen.
  • Unter optimistischer Schätzung - basierend auf Recherchen des Umweltdachverbands - sind bis 2020 bestenfalls 1-2 TWh für die Großwasserkraft und 0,5-1 TWh für die Kleinwasserkraft realistisch.
  • Die von der E-Wirtschaft propagierte Zahl kann nur zustande kommen, wenn in jedem Fall einer Abwägung der öffentlichen Interessen die Interessen der WRRL und die Naturschutzbestimmungen automatisch ausgehebelt werden - es also zu einer Festlegung des «übergeordneten öffentlichen Interesses» für die Projekte kommt.

Im NGP soll dieser Konflikt zwischen dem Ausbau der Wasserkraft und dem Erhalt ökologisch wertvoller Gewässerstrecken gelöst werden. Ein bundesweiter Kriterienkatalog, der mit allen Stakeholdern erarbeitet wird, soll sowohl energiewirtschaftliche als auch ökologische Kriterien beinhalten und sensible Gewässerstrecken identifizieren.

Der UWD ist an zwei Prozessen zur Entwicklung eines Kriterienkataloges Wasserkraft beteiligt: Kriterienkatalog Wasserkraft Tirol und Kriterienkatalog Wasserkraft BMLFUW.

Kriterienkatalog Wasserkraft Tirol
In Tirol wurde im März 2010 ein Prozess zur Erarbeitung fachlicher und für alle Stakeholder nachvollziehbarer Kriterien zur Festlegung, an welchen Fließstrecken der Gewässer Tirols eine zusätzliche Wasserkraftnutzung möglich erscheint, ohne die Tiroler Natur und ihre Gewässer über die Maße zu beanspruchen, gestartet. Ausgehend vom Anspruch, mit dem "Kriterienkatalogprozess" Vertrauen zu bilden und faire Kriterien für die Festlegung von Ausbauzonen für die Wasserkraft und Tabuzonen ohne jegliche energiewirtschaftliche Nutzung auszuarbeiten, hat der UWD an zahlreichen Gesprächen teilgenommen. Mit Schreiben vom 1. März 2010 gab der UWD dazu eine erste Stellungnahme ab.

UWD Position
Seit März 2011 liegt ein Kriterienkatalog "Wasserkraft in Tirol" vor, der aufgrund seiner Komplexität kaum bzw. nicht nachvollziehbar und praktikabel erscheint. Die Letztversion (3.0) des Tiroler Kriterienkataloges Wasserkraft wird im Sinne eines Kompromissvorschlages zwischen allen Stakeholdern von uns nicht unterstützt. Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Tabuzonen wurden nicht ausreichend berücksichtigt
  • Ausbau von 2,8 TWh bis 2035 schießt über das Ziel hinaus
  • Fragliche Vorgehensweise bei der Bewertung der Gewässerstrecken
  • Alle Eingriffe in die Gewässerökologie sollen kompensierbar sein
  • Zweifelhafte Klimaboni als Kompensationspunkte für alle Fachbereiche
  • Mangelnde Transparenz im Prozess

Stellungnahme des UWD zum Kriterienkatalog Tirol kann hier herunter geladen werden.

Entwurf Kriterienkatalog Wasserkraft BMLFUW
Beim 10. Runden Tisch Wasser am 10. Mai 2011 und einem ExpertInnen Workshop am 1. Juni 2011 wurde den Stakeholdern der Entwurf des Kriterienkatalog Wasserkraft des BMLFUW zum weiteren Ausbau der Wasserkraft in Österreich, gemäß NGP präsentiert. Der Entwurf wurde von einer Bund-Länder Arbeitsgruppe und einem externen ExpertInnenteam unter Ausschluss der NGOs erstellt.

Der Leitfaden stellt in erster Linie Informationen und Anregungen bereit, mit denen die Anwendung der Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot für Vorhaben, bei denen eine Verschlechterung nach §104a eintritt, näher festgelegt werden soll. Dafür stellt er auch ein Prüfschema, nach dem der Tatbestand überprüft und die Beurteilung der Ausnahme vom Verschlechterungsverbot durchgeführt werden kann, zur Verfügung. Als Ergänzung wird im vorliegenden Entwurf auf Informationen zur

  • Beurteilung der öffentlichen Interessen bei Vorhaben, die nicht zu einer Verschlechterung führen (§105) und
  • zum Umgang mit öffentlichen Interessen im Widerstreitverfahren (§17) hingewiesen.

UWD Position
Der UWD lehnt diesen Entwurf ab, da in diesem Katalog von einer projektbezogenen Einzelfallbewertung ausgegangen wird, was dem Ziel der WRRL über eine strategische Planung den Schutz von wertvollen Gewässerstrecken zu gewährleisten, widerspricht. Der vorliegende Entwurf bietet gegenüber der Ausgangssituation für den Gewässerschutz keinen Mehrwert, da

  • er mangels strategischen Zugangs weder zu Planungs- noch zu Rechtssicherheit für die Wasserkraftausbaupläne in Österreich beiträgt.
  • er nicht für alle Kraftwerksvorhaben, sondern nur bei einer Verschlechterung des Gewässerzustandes angewandt werden soll und daher nur einen Leitfaden für "Ausnahmefälle" darstellt.
  • es sich beim §104a um ein Abwiegen der öffentlichen Interessen handelt und beim Überwiegen der energiewirtschaftlichen Interessen die wertvolle Gewässerstrecke ohne jegliche Konsequenz jederzeit zerstört werden kann.
  • die Gewichtung der einzelnen Kriterien und die Herangehensweise zur abschließenden Interpretation des Ergebnisses bleiben den jeweiligen Behörden überlassen. Dazu wird keine Empfehlung seitens des BMLFUW abgegeben.
  • er keine Rechtsverbindlichkeit hat, muss er in einem Verfahren nicht angewandt werden, sondern ist lediglich eine Empfehlung des BMLFUW. Die Anwendung kann auch nicht von Dritten eingeklagt werden.
  • die Themen Naturschutz, Raumordnung, Effizienz und Optimierung der bestehenden Kraftwerksanlagen nicht berücksichtigt werden.
  • der Entwurf unter Ausschluss der NGOs erstellt wurde.

Weitere Informationen zum Kriterienkatalog finden sie hier.

Die Stellungnahme des UWD zum Kriterienkatalog BMLFUW wird in Kürze bereit gestellt.