#1 Verwaltung

UWD FB COP 13 Verwaltung

Damit Biodiversitätsschutz funktioniert, müssen alle an einem Strang ziehen. Das gilt für alle Sektoren, stellt aber oft für den komplexen Verwaltungsbereich eine Schwierigkeit dar. Hier unsere Vorschläge für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen, die wir in unserem Forderungspapier „13 Forderungen zum Schutz der Biodiversität in Österreich: ein sektorenübergreifender Zugang“ festgehalten haben.

Ebene des Bundes: Um die Integration von Biodiversitätsanliegen in sämtliche Wirkungsbereiche auf politischer Ebene zu ermöglichen, braucht es breite Zustimmung und konkretes Engagement zu den Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten der nationalen Biodiversitätsstrategie. Es soll eine eingehende Prüfung zur Einführung eines Bundesbiodiversitätsgesetzes durchgeführt werden. Ein solches Gesetz könnte die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien, die Einhaltung der Verpflichtungen internationaler Konventionen, die Regelung der Nationalparks, sowie die Förderpolitik im Bereich der Ländlichen Entwicklung effizient und transparent regeln (angedacht werden könnte zugleich auch die Gründung einer nationalen Biodiversitätsagentur wie in Frankreich).

Ebene der Länder: Die Länder sollen eigene Aktionsprogramme zum Biodiversitätsschutz – angelehnt an die Biodiversitätsstrategie des Bundes – erarbeiten. Die Landesverwaltungen sollen sicherstellen, dass alle Bereiche der Verwaltung zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Im Anlassfall soll auch durch abteilungsübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden, dass alle relevanten Abteilungen einbezogen und die Kompetenzen zur Beurteilung in Biodiversitätsfragen zur Verfügung gestellt werden.

In den aktuellen Regierungsprogrammen der Länder findet Biodiversität nur in drei Bundesländern (Kärnten, Salzburg und Vorarlberg) direkte Erwähnung. Das Thema Naturschutz wird bislang in sehr unterschiedlichem Ausmaß diskutiert. Die Landesregierungen sollen sich klar zur Notwendigkeit des Schutzes der Biodiversität und zur nationalen Biodiversitätsstrategie bekennen und den Erhalt der biologischen Vielfalt als wesentliche Aufgabe in die Regierungsprogramme aufnehmen.

Ebene der Bezirke und Gemeinden: Bezirkshauptmannschaften in Österreich stellen Naturschutz-Bescheide von großer Bedeutung für den Erhalt der lokalen sowie regionalen Biodiversität aus, es fehlt aber in den Einrichtungen zum Teil an notwendigem Ökologie- und Naturschutzfachwissen bzw. Wissen über die rechtlich verbindliche Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Dies ist unter anderem auch auf die uneinheitlichen Standards im Hinblick auf die Ausbildung und in Folge unterschiedlichen Qualifikationen und Kompetenzen von Amtssachverständigen (auch auf Landesebene) in Verwaltungsverfahren zurückzuführen. Es muss sichergestellt werden, dass die Ausstellung naturschutzfachlicher Bescheide durch Personen mit entsprechender naturschutzfachlicher Qualifikation erfolgt oder dass im Anlassfall die Zusammenarbeit mit FachexpertInnen sichergestellt wird. Die Gemeinden sollen weiterhin zum Erhalt der Biodiversität beitragen, über ihre Möglichkeiten informiert werden und vielfältige Maßnahmen setzen. Zertifikate auf Gemeindeebene sollen Biodiversitätskriterien aufnehmen.

Forderungen:

  • Eingehende Prüfung der Einführung eines Bundesbiodiversitätsgesetzes
  • Erarbeitung von Aktionsprogrammen der Länder zum Biodiversitätsschutz
  • Verankerung von Biodiversitätsschutz als Aufgabe in sämtlichen Regierungsprogrammen des Bundes und der Länder
  • Sicherstellung der Kompetenzen zur Beurteilung von Biodiversitätsfragen auf Ebene der Sachverständigen und für die Ausstellung naturschutzfachlicher Bescheide auf Bezirks- und Landesebene
  • Regelmäßige Information und Motivation der Gemeinden zur Durchführung von Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität

Relevante Akteurinnen und Akteure:

  • Bundesregierung, BMLFUW, Landesregierungen und Ämter bzw. zuständige Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden