#2 Energie
Der durch anthropogen freigesetzte Treibhausgase verursachte Klimawandel ist einer der wesentlichen Treiber für den Biodiversitätsverlust. Im Kampf gegen die globale Erwärmung hat die Senkung des Energiebedarfs (durch Energiesparen und Effizienzsteigerung) höchste Priorität. Nur dann kann der ebenfalls äußerst wichtige naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien die Versorgung sichern. Entscheidend dabei ist aber, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht auf Kosten der Biodiversität geschieht, sondern dass Naturschutz und Energie als Querschnittsmaterie behandelt werden. Die integrierte Klima- und Energiestrategie für Österreich muss die Bedeutung der Biodiversität ausdrücklich berücksichtigen und auf die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien und Biodiversitätsschutz hinweisen (Stichwort „naturverträgliche Energiewende“ – siehe Positionspapier des Umweltdachverbandes „Für eine naturverträgliche Energiewende“). Zielkonflikte zwischen Naturschutz und erneuerbaren Energien sollten integrativ beleuchtet und lösungsorientiert behandelt werden.
Sämtliche Planungen für den Ausbau erneuerbarer Energien durch Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse-basierte Technologien sollten sektorenübergreifend unter Einbindung von FachexpertInnen für den Biodiversitätsschutz durchgeführt und ihre ökologischen Auswirkungen eingehend geprüft werden.
Der Bau von Windkraftanlagen sollte nur an geeigneten, naturverträglichen Standorten erfolgen. Empfohlen wird ein planerischer Zugang unter Berücksichtigung von Eignungs- und Ausschlussgebieten im Zuge strategischer Raumplanung. Die Wasserkraft ist in Österreich bereits weitestgehend ausgebaut. Ein weiterer Ausbau der Wasserkraft sollte daher auf Gewässerstrecken beschränkt sein, die nach ökologischen und ökonomischen Kriterien als geeignet identifiziert wurden und auf überregionalen strategischen Planungen beruhen.¹ Dabei ist der weitere Ausbau in sensiblen Gebieten hintanzuhalten. Stattdessen sollte der Fokus auf die ökologische Optimierung und Effizienzsteigerung (Revitalisierung wo naturverträglich möglich und energiepolitisch sinnvoll) bestehender Kraftwerke gelegt werden. Zur Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen sollten bevorzugt bereits bebaute Flächen in Anspruch genommen werden bzw. die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich und in Verbindung mit Lebensraum verbessernden Maßnahmen gehalten werden. Biomasseproduktion sollte ressourceneffizient nach der Priorität Lebensmittel vor Futtermittel vor stofflicher und energetischer Nutzung erfolgen. Reststoffe sollen dabei nach Möglichkeit genutzt werden. Bei der Bereitstellung von Biomasse sollte eine Konkurrenz mit Flächen, die für den Schutz der Biodiversität von hoher Bedeutung sind, vermieden werden.
Forderungen:
- Ausdrückliche Berücksichtigung der Bedeutung von Biodiversität in der integrierten Klima- und Energiestrategie
- Sektorenübergreifende strategische Planung sämtlicher Vorhaben für den Ausbau von erneuerbaren Energien unter Einbindung von FachexpertInnen für Biodiversitätsschutz
- Bau von Windkraftanlagen nur an naturverträglich geeigneten und energiepolitisch sinnvollen Standorten
- Ausbau der Wasserkraft unter Ausschluss gewässerökologisch sensibler Strecken und Fokussierung auf ökologische Optimierung und Effizienzsteigerung bestehender Kraftwerke
- Minimierung des Flächenverbrauchs und verstärkte Nutzung verbauter Flächen (wie Dachflächen, Fassaden) für die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen
- Ressourceneffizienter Einsatz von Biomasse unter Verwendung anfallender Reststoffe und Vermeidung von Flächenkonkurrenzen mit Flächen von hoher Bedeutung für die Biodiversität
Relevante Akteurinnen und Akteure:
- BMLFUW, BMWFW, BMVIT, Interessenverbände, Projektwerber, NGOs, Landesumweltanwaltschaften, Umweltbundesamt, relevante Forschungsinstitute und universitäre Einrichtungen, Bundesverwaltungsgerichte
Alle hier beschriebenen Vorschläge entstammen unserem Forderungspapier „13 Forderungen zum Schutz der Biodiversität in Österreich: ein sektorenübergreifender Zugang“.
¹ Für einzelne entlegene Standorte, wie z. B. alpine Berghütten oder Bauernhöfe, wo der Anschluss an das öffentliche Stromnetz unverhältnismäßig teuer und/oder landschafts- bzw. naturbelastend wäre, kann eine Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft notwendig sein. Der Weiterbetrieb und im Bedarfsfall die Neuerrichtung solcher Kleinwasserkraftanlagen im Inselbetrieb soll auch weiterhin – unter Einhaltung aller relevanten nationalen Materiegesetze sowie EU-Richtlinien (darunter insbesondere FFH- und VS-Richtlinien) – möglich sein. Siehe dazu auch das Positionspapier des Umweltdachverbandes: „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Österreich“