#3 Raumplanung und Infrastruktur

UWD FB COP 13 Raumplanung und Infrastruktur

Die Errichtung neuer Infrastruktur beeinflusst Biodiversität durch den Verbrauch offener Flächen und die Zerschneidung von Lebensräumen sowie Wanderkorridoren (auch in Fließgewässern) äußerst negativ. Biodiversitätsschutz muss als Thema von hoher Bedeutung im Sektor der Raumordnung anerkannt werden und in sämtlichen Instrumenten der Raumplanung Eingang finden. Es gilt, potenzielle Synergien zwischen Raumplanung und Biodiversitätsschutz zu nutzen, u. a. im Bereich Hochwasserschutz, wo durch Schaffung bzw. Wiederherstellung von natürlichen Retentionsräumen, wie Auwäldern und Feuchtgebieten nicht nur Katastrophenschutz gewährleistet, sondern auch Biodiversität gefördert wird. Hier unsere konkreten Vorschläge, die wir im Forderungspapier „13 Forderungen zum Schutz der Biodiversität in Österreich: ein sektorenübergreifender Zugang“ festgehalten haben:

Prioritäre Schritte zur Berücksichtigung von Biodiversitätsanliegen entsprechend der Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+ sollen im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) diskutiert und im Österreichischen Raumordnungskonzept(ÖREK) verankert werden. Im ÖREK 2011 wird zwar der Verlust der Biodiversität als Einflussfaktor der räumlichen Entwicklung in manchen Regionen angesprochen, jedoch fehlt bislang – abgesehen von Artikel 10 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der bisher wenig Beachtung findet – die rechtliche Verbindlichkeit für die Vernetzung von Lebensräumen sowie für den Schutz funktioneller Korridore. Die Verlagerung von Raumordnungskompetenzen von der Ebene der Gemeinden und Bezirke auf höhere Ebenen sollte geprüft werden.

Die Einrichtung eines nationalen Biotopverbundes (auch als Teil eines zukünftigen Trans-Europäischen Netzwerks Grüner Infrastruktur – TEN-G) soll die rechtlich verbindliche Freihaltung überregionaler Wanderstrecken von hoher ökologischer Bedeutung, wie beispielsweise des Alpen-Karpaten-Korridors und des Grünen Bandes, sicherstellen und die Restauration sowie den Schutz prioritärer regionaler Korridore zur ökologischen Vernetzung ermöglichen.

Durch Festlegung verbindlicher quantitativer Ziele zum Flächenverbrauch zwischen Ländern und Bund über innerstaatliche Verträge (Art. 15a B-VG Bund-Länder-Vereinbarungen) sowie eine gesetzliche Verankerung von Grenzwerten und Raumordnungskonzepten auf europäischer Ebene, sollen der Flächenverbrauch eingedämmt und der Schutz der Ressource Boden vorangetrieben werden.

VertreterInnen aus dem Sektor Raumplanung und Raumordnung sollen der nationalen Biodiversitätskommission beitreten und zur sektorenübergreifenden Verankerung der Anliegen der Kommission beitragen.

Forderungen:

  • Festlegung prioritärer Schritte zur Berücksichtigung von Biodiversitätsanliegen im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)
  • Verankerung der Notwendigkeit des Biodiversitätsschutzes im Österreichischen Raumordnungskonzept (ÖREK) und Sicherstellung der rechtlichen Verbindlichkeit
  • Einrichtung eines nationalen Biotopverbundes zur Freihaltung überregionaler Wanderstecken sowie Restauration und Schutz prioritärer regionaler Korridore, insbesondere auf Basis von Vertragsnaturschutz
  • Festlegung verbindlicher quantitativer Ziele zum Flächenverbrauch zwischen Ländern und Bund
  • Beitritt von VertreterInnen aus Raumordnung und Raumplanung zur nationalen Biodiversitätskommission
  • Umfassende Berücksichtigung von Biodiversitätsanliegen im Ausbau des Verkehrsnetzes

Relevante Akteurinnen und Akteure:

  • ÖROK, BMVIT, BMLFUW, Umweltbundesamt, Ämter der Landesregierungen, Städte, Gemeinden, Projektwerber, NGOs, Landesumweltanwaltschaften, Planungsbüros, Bezirkshauptmannschaften, Bundesverwaltungsgerichte