Aarhus-Fachenquete & Aarhus-Workshop
Aarhus-Fachenquete, 09.02.2016
Am 9. Februar 2016 hielt der Umweltdachverband mit seinen Projektpartnern Kuratorium Wald, Österreichischer Alpenverein und Karl-Franzens-Universität Graz im Albert Schweitzer Haus, in 1090 Wien eine Aarhus-Fachenquete ab.
Im Zentrum der Fachenquete stand die Frage, WIE eine Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention bestmöglich gelingen kann. Die Aarhus-Konvention verlangt ja bekanntlich eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten. Gerade der Gerichtszugang für die Öffentlichkeit, wie er in Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention verlangt wird, ist bis dato jedoch nur für ausgewählte Umweltverfahren, wie insbesondere für Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, umgesetzt. Seit Sommer 2014 ist deshalb ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention gegen die Republik Österreich anhängig. Moniert wird von der Europäischen Kommission die Nicht-Umsetzung eines Gerichtszugangs für Umwelt-NGOs und AnrainerInnen in den unionsrechtlich determinierten Materienbereichen Abfall, Luft, Naturschutz & Wasser.
RechtsexpertInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen präsentierten zum WIE einer Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention ihre Sicht und Position:
- Univ.-Prof. MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (London), Karl-Franzens-Universität Graz,
- Dr. Wilhelm Bergthaler, Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte,
- MMag.a Ute Pöllinger, Umweltanwältin Land Steiermark und
- MMag.a Liliana Dagostin, Österreichischer Alpenverein & Vizepräsidentin des Umweltdachverbandes
stimmten die TeilnehmerInnen über kurze Impulsvorträge auf die Thematik ein.
Der Vortrag von Univ.-Prof. Schulev-Steindl steht Ihnen hier zur Verfügung.
Anschließend fand unter Moderation von Dr. Eric Frey, Chef vom Dienst der Tageszeitung „Der Standard“ eine Podiumsdiskussion zum Generalthema „Öffnung der Umweltverfahren für die Öffentlichkeit – wie geht es weiter?“ statt. Es diskutierten:
- Dr.in Marlies Meyer, Grüner Klub im Parlament,
- Mag. Thomas Alge, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung,
- Dr. Gerhard Heilingbrunner, Kuratorium Wald & Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes,
- Dr. Wilhelm Bergthaler, Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte sowie
- Mag. Martin Niederhuber, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte.
Fotos von der Veranstaltung finden Sie in unserer Flickr-Galerie.
Fazit der Fachenquete: Dass Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention umzusetzen ist, steht mittlerweile für alle Beteiligten außer Frage. WIE umzusetzen ist, unterliegt noch immer der politischen Diskussion. Wie es so schön in der Türhüter Parabel von Franz Kafka in „Der Prozess“, heißt:
„Es ist möglich“, sagt der Türhüter, „jetzt aber nicht“.
Bewegung zeichnet sich mittlerweile jedoch ab: Laut Bericht des BMLFWU an den Einhaltungsausschuss des ACCC sollen erste Begutachtungsentwürfe in zumindest einigen der im Vertragsverletzungsverfahren adressierten Materien noch dieses Jahr zur Stellungnahme aufgelegt werden. Auch aus Sicht der anwesenden Wirtschaftsanwälte, für die im Fokus steht, dass Umweltverfahren schnell, berechenbar und vorhersehbar sind, wird nunmehr eine schrittweise Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention eingefordert. Es habe sich gerade für Projektrealisierungen erwiesen, dass ein schlechtes Gesetz mit ungenügender Beteiligung als der wahre Verzögerer anzusehen ist.
Die Veranstaltung wurde gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020.

© succo/Pixabay CC0
Aarhus-Workshop I, 18.02.2016
Die zweite Aarhus-Veranstaltung im Februar war der erste von sechs Aarhus-Workshops, welchen der Umweltdachverband unter dem Generalthema „Selbst aktiv werden im Umweltrecht“ gemeinsam mit seinen Projektpartnern Kuratorium Wald und Österreichischer Alpenverein sowie in Kooperation mit dem ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der Umweltschutzorganisation VIRUS – WUK-Umweltbureau veranstaltete.
Ziel dieses Workshops war es, den Mitgliedern der Öffentlichkeit, allen voran Umwelt-NGOs, BürgerInneninitiativenvertreterInnen und betroffenen AnrainerInnen, Unterstützung und Hilfestellung zu bieten, wie man seine Rechte auf Umweltinformation und auf Beteiligung an Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bestmöglich wahrnehmen kann. Am Programm standen deshalb sowohl das Verfassen eines Umweltinformationsantrages als auch der Austausch von Praxistipps zur Einbringung in UVP-Verfahren.
Fotos von der Veranstaltung finden Sie in unserer Flickr-Galerie.
Außerdem stehen Ihnen folgendes Unterlagenmaterial zur Verfügung:
Block I – Umweltinformationen:
Prezi-Präsentation „Umweltinformationsrecht“, © Gregor Schamschula, ÖKOBÜRO
Muster-Umweltinformationsantrag, © ÖKOBÜRO
Block II – Umweltverfahren:
Prezi-Präsentation „Ablauf von Umweltverfahren nach AVG“, © Gregor Schamschula, ÖKOBÜRO
PPP-Präsentation „Ablauf von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren“, © Wolfgang Rehm, VIRUS
Ablaufschema UVP-Verfahren nach 2. & 3. Abschnitt, © Wolfgang Rehm, VIRUS
Die Veranstaltung wurde gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020.