Umweltdachverband, Alpenverein & Naturschutzbund: Beschwerde gegen Gasbohrung in Molln eingebracht!
- Genehmigungsbescheid der Naturschutzbehörde OÖ ist in mehreren Punkten rechtswidrig
- Antrag auf aufschiebende Wirkung fristgerecht beim Landesverwaltungsgericht vorgelegt
- Fossile Energiegewinnung würde Klima- und Biodiversitätsschutz konterkarieren
Wien, 22.12.2023 (UWD) Umweltdachverband, Österreichischer Alpenverein und Naturschutzbund Österreich brachten beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Beschwerde gegen den umstrittenen Genehmigungsbescheid zur Durchführung einer Bohrung nach fossilem Gas am Naturschutzgebiet Jaidhaus nahe des Nationalparks Kalkalpen ein. Die Naturschutzbehörde in Oberösterreich hatte die Erdgasprobebohrung Ende November genehmigt. „Unsere Beschwerde zeigt auf, dass die genehmigende Behörde drei verbindliche Rechtsmaterien nicht oder falsch angewandt hat. So wurde gegen die Verpflichtungen der Aarhus-Konvention, der unmittelbar anzuwendenden Alpenkonvention sowie gegen die EU-Naturschutzrichtlinien verstoßen. Werden die beanstandeten Punkte ordnungsgemäß abgearbeitet, muss der Genehmigungsbescheid aufgehoben werden. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde ist außerdem essenziell, um einen effektiven Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention zu gewährleisten und weitere Eingriffe in die Natur erst dann zuzulassen, wenn sämtliche für die Beurteilung relevanten Fragen vollständig beantwortet sind. Ohne aufschiebende Wirkung würde die Firma ADX während des laufenden Beschwerdeverfahrens die Naturzerstörungen und ihre Strategie, vollendete Tatsachen zu schaffen, fortsetzen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Unversehrte Natur muss geschützt werden
Das Jaidhausgebiet ist eine der hochwertigsten Landschaften Österreichs und artenreicher Korridor am Zugang zum Nationalpark. Die extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen sind Refugien für eine Vielzahl bedrohter Wiesenarten – Magerwiesen, Magerweiden, Halbtrockenrasen und Brachflächen – sowie Lebens- und Durchzugsraum vieler seltener Tierarten, wie Luchs oder Dreizehenspecht. Vegetationskundliche sowie Erhebungen von Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Pilzen belegen den besonderen naturschutzfachlichen Wert des Gebietes, das u. a. auch die nach Anhang IV der FFH-RL geschützten Arten Gelbbauchunke, Springfrosch, Zauneidechse und Äskulapnatter beheimatet. „Eingriffe in eine mittlerweile selten gewordene Kulturlandschaft mit so hohem naturschutzfachlichen und Erholungswert sind dezidiert abzulehnen“, konstatiert Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes, und ergänzt: „Es ist unverständlich, dass angesichts der naturschutzfachlichen Beurteilung und in Zeiten einer globalen Biodiversitätskrise seitens der Naturschutzbehörde in OÖ grünes Licht für dieses Projekt gegeben wurde“.
Völkerrechtlicher Vertrag zum umfassenden Schutz der Alpen ist umzusetzen
Dem Schutz unversehrter Natur in den Alpen kommt sehr hohes öffentliches Interesse zu, welches durch Gasbohrungen beeinträchtigt werden würde. Das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention schreibt den Erhalt eines Schutzgebietes im Sinne des Schutzzwecks vor. Daraus ergibt sich auch die Pflicht, naturschutzfachliches Interesse entsprechend gewichtiger zu bewerten. Gemäß „Energieprotokoll“ haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, die Schutzgebiete mit ihren Pufferzonen, die Schon- und Ruhezonen sowie die unversehrten naturnahen Gebiete und Landschaften zu bewahren und die energietechnischen Infrastrukturen im Hinblick auf die unterschiedlichen Empfindlichkeits-, Belastbarkeits- und Beeinträchtigungsgrade der alpinen Ökosysteme zu optimieren. Die Nationalparkregion entspricht einer solchen Pufferzone. Die Bewilligung der Probebohrung im Jaidhausgebiet wäre daher der erste Schritt in Richtung einer Transformation der zu bewahrenden Nationalpark-Pufferzone hin zu einem industriell genutzten Rohstoffabbaugebiet und damit ein klarer Verstoß gegen das völkerrechtlich verbindliche Vertragswerk der Alpenkonvention.
Klima- und Biodiversitätsziele müssen Vorrang haben
Fest steht außerdem, dass es neben dem sehr hohen öffentlichen Interesse am Naturschutz und den Biodiversitätszielen auch Klimaziele auf verschiedenen Ebenen zu erfüllen gilt: Das Pariser Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken und die Emissionen drastisch zu senken, das Ziel des EU Green-Deals der Klimaneutralität bis 2050 sowie das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2040. „Österreichs Energie-, Klima und Biodiversitätsziele müssen endlich ernst genommen werden und vor spekulativen Fossil-Projekten unbedingt Vorrang haben. Wir werden uns weiterhin dagegen wehren, dass vor den Toren des Nationalparks Kalkalpen eine fossile Industrielandschaft entsteht und fordern einen sofortigen Baustopp und das Aus für das widersinnige Gasförderprojekt“, so Umweltdachverband, Alpenverein und Naturschutzbund unisono.
Die Beschwerde finden Sie hier.
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