Umweltdachverband, Alpenverein, Naturfreunde, Naturschutzbund und Initiative Rettet Salzburgs Berge: Berufung in Sachen Tennengebirge ist richtiger und wichtiger Schritt!

  • NGOs sind froh, dass das Land Salzburg das Urteil in 1. Instanz nicht hinnimmt und weiter um die strategisch wichtigen Wasserreserven kämpft

Wien/Salzburg, 02.09.08 (UWD) Die NGOs begrüßen die Entscheidung von Frau LH Gabi Burgstaller und LHStv David Brenner, in der Causa Tennengebirge nicht klein beizugeben, und in Berufung gegen das Urteil im Prozess um den Verkauf von 800 Hektar im Tennengebirge an den Industriellen Kaindl zu gehen. «Wir sind froh, dass das Land in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Linz, gegen das Urteil beruft. Nur so kann rechtliche Klarheit hergestellt werden. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die bedeutsamen Karstquellen und strategisch wichtigen Trinkwasserreserven des Tennengebirges durch die öffentliche Hand langfristig geschützt und nachhaltig gesetzlich gesichert werden müssen», so Umweltdachverband, Naturschutzbund, Naturfreunde, Alpenverein und Initiative «Rettet Salzburgs Berge» unisono.

Verkauf des Areals ist und bleibt gesetzwidrig!

Völlig absurd ist für die NGOs die Argumentation der Bundesforste, welcher der Einzelrichter in 1. Instanz gefolgt ist. Das Bundesforstegesetz besagt eindeutig, dass Flächen mit strategischen Wasserressourcen nicht verkauft werden dürfen. Die ÖBf waren demnach nicht berechtigt, das fragliche Areal zu verkaufen. Das ist ein klarer gesetzlicher Auftrag an Vorstand und Aufsichtrat der Bundesforste.

UWD: «Gesetzwidriges Handeln» muss lückenlos aufgeklärt werden!
«Das Argument, es handle sich beim ÖBF-Gesetz lediglich um ein Organisationsprivatisierungsgesetz, und der Verstoß gegen dieses gesetzlich normierte Verbot könne nur vom Eigentümer - sprich vom Bund bzw. BM - geahndet werden, ist eine gesetzliche Pervertierung», sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. «Durch eine solche Regelung könnte nur ein vom Bund entsandtes Aufsichtsratsmitglied gesetzeswidriges Handeln der Bundesforste AG verhindern - unterlässt das zuständige Aufsichtsratsmitglied dies, würde eine gesetzeswidriger Verkaufsakt rechtsgültig - das kann wohl kaum der Sinn einer vernünftigen Judikatur sein», so Heilingbrunner. Ebenso unverständlich ist für Heilingbrunner die Argumentation der Salzburger-ÖVP, dass die Klagsführung des Landes Salzburg Geldverschwendung sei. «Den Herren Eisl & Co. sei ins Stammbuch geschrieben: Diese Klagsführung ist absolut notwendig, um eine für ganz Österreich bedeutsame Grundsatzfrage zu klären - wichtige strategische Wasserressourcen dürfen nicht verkauft werden! Eine Klagsführung zur langfristigen Sicherung der strategischen Wasserressourcen ist genauso wichtig, wie der Ankauf des Mondsees durch die öffentliche Hand», so Heilingbrunner abschließend.