Umweltdachverband appelliert an zukünftige Bundesregierung: Gerichtszugang für NGOs in Umweltverfahren endlich umsetzen!
- Tagung der Aarhus-Vertragsparteien moniert schleppende Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich
- Legistische Umsetzung von Rechtsschutz und Mitspracherechten für NGOs und sonstige Mitglieder der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten längst überfällig
Wien 15.09.17 (UWD) Diese Woche fand in Budva, Montenegro, das 6. Aarhus-Vertragsstaatentreffen (kurz: MoP, Meeting of the Parties) statt, wo die Einhaltung der Aarhus-Konvention seitens der Vertragsparteien unter die Lupe genommen wurde. Die schlechte Nachricht: Österreich ist nach wie vor nicht aarhuskonform unterwegs! Noch immer sind zwei Compliance-Fälle wegen mangelhafter Umsetzung der Konvention punkto Beschwerderechte der Öffentlichkeit in Umweltverfahren am Laufen. „Österreich hat die Aarhus-Konvention zwar bereits 2005 ratifiziert, die Umsetzung hinkt allerdings seit zwölf Jahren hinterher: Der Öffentlichkeit wird der Zugang zu Gerichten – abgesehen im Wesentlichen von UVP- & Umwelthaftungsverfahren – bis dato verwehrt. Den Handlungsauftrag seitens des MoP hat Österreich bereits seit dem letzten Vertragsstaatentreffen 2014 schwarz auf weiß auf dem Tisch. Dieser wurde nun erneut mit Nachdruck bekräftigt: Beschwerderechte in Umweltangelegenheiten für die Öffentlichkeit, insbesondere Umwelt-NGOs, müssen endlich gesetzlich verankert werden“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Österreich muss punkto Aarhus-Konvention Nägel mit Köpfen machen
Österreich hat demnach bis spätestens 1.10.2018 einen detaillierten Handlungsplan vorzulegen und muss die rasche legistische Umsetzung eines Rechtsschutzes der Öffentlichkeit nun zügig vorantreiben. Diese gesetzlichen Anpassungen werden als „matter of urgency“ eingemahnt. Über die Fortschritte ist jährlich Anfang Oktober 2018, 2019 und 2020 detailliert zu berichten. Darüber hinaus ist ein Aarhus-Capacity-Building-Programm für RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen durchzuführen. „Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, diese völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und die volle Parteistellung und das Mitspracherecht für Umwelt-NGOs und sonstige Mitglieder der Öffentlichkeit in allen umweltbezogenen Verfahren gesetzlich zu verankern“, so Maier abschließend.
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