Umweltdachverband appelliert: EU-Wasserrahmenrichtlinie ambitioniert umsetzen und unserem Wasser eine Zukunft geben!

  • EU-Wasserkonferenz am 20. und 21. September in Wien nimmt Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) unter die Lupe
  • UWD stellt klar: Europäisches Regelwerk zum Schutz der Gewässer ist „fit for purpose“
  • Appell an Bundesregierung: Finanzmittel für Gewässersanierung bereitstellen!

Mit mehr als 400 TeilnehmerInnen startet heute die hochkarätig besetzte EU-Wasserkonferenz im Wiener Museumsquartier. Gewichtiger Programmpunkt ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die aktuell im Rahmen eines sogenannten Fitness-Checks durch die EU-Kommission auf Relevanz, Effektivität, Effizienz, Kohärenz und zusätzlichen Wert/Nutzen geprüft wird. Die WRRL gibt den Mitgliedstaaten vor, alle natürlichen Oberflächengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen und eine Verschlechterung ihres Zustands zu verhindern. Die aus ökologischer Sicht unbestrittene Richtlinie ist von ihrer Zielerfüllung allerdings noch weit entfernt: „Leider müssen wir festhalten, dass die durch die WRRL vorgeschriebene Gewässersanierung in Österreich stagniert. Mehr als 60 Prozent unserer Fließgewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand, 30 Prozent des Gewässernetzes sind strukturell verarmt. Im Schnitt befindet sich pro Flusskilometer ein Querbauwerk – in ganz Österreich sind das 33.000 Wanderhindernisse für Fische und andere Wasserorganismen mit all ihren negativen Auswirkungen auf Artenvielfalt und Gewässerdynamik. Wenn wir unsere einzigartigen Wasserlandschaften für künftige Generationen erhalten wollen, ist dafür die letzte Chance gekommen. Die gute Nachricht ist, dass mit der WRRL bereits eine einsatzbereite Strategie vorliegt“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Industrie-Lobbying will Gewässerschutz aufweichen
Gleich auf mehreren Ebenen hat die WRRL jedoch mit starkem Gegenwind zu kämpfen – neben einigen EU-Ländern lobbyieren auch diverse Interessengruppen auf Wirtschaftsseite dagegen. „Es ist ein reales Szenario: Der Fitness-Check könnte dadurch so beeinflusst werden, dass die WRRL in der in Geltung stehenden Form als nicht umsetzbar beurteilt und zur Überarbeitung geöffnet wird. Passiert das, stünde eine Aufweichung der elementaren Schutzstandards unmittelbar im Raum – und wir können die notwendige Gewässersanierung für viele Jahre abschreiben. Wir stellen deshalb mit Nachdruck fest: Die Wasserrahmenrichtlinie als das europäische rechtliche Regelwerk zum Schutz unserer Gewässer ist ‚fit for purpose‘. Dass wir derzeit noch so weit von der Zielerfüllung entfernt sind, liegt am wenig ambitionierten Vollzug und nicht daran, dass die Richtlinie überarbeitungsbedürftig wäre. Die Regeln zu ändern, weil es herausfordernd wird, kann keine Option sein, wenn die Zukunft unserer Gewässer auf dem Spiel steht“, so Maier. So hat die fehlende Finanzierung der gewässerökologischen Sanierungsmaßnahmen für die 2. Periode des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) den Gewässerschutz in Österreich stagnieren lassen. Für die Periode 2009–2015 gab es dafür 140 Mio. Euro, in der aktuellen Periode ist dafür noch kein neues Geld zur Verfügung gestellt worden. „Wir müssen die Anstrengungen im Gewässerschutz intensivieren statt zurückschrauben. Die Bundesregierung ist daher dringend gefordert, die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen“, so Maier abschließend.

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