Umweltdachverband: Einsatz für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz – wann, wenn nicht jetzt?

  • UWD-Vollversammlung beschließt Positionspapier zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich
  • Österreichische Gesellschaft für Herpetologie als Mitgliedsorganisation aufgenommen
  • Schwerpunktthemen 2018: Naturverträglicher Klimaschutz & naturverträgliche Energiewende, Umsetzung von EU-Umweltrecht, Ökologisierung des Steuersystems und Natura 2000

Wien, 24.11.17 (UWD) Bei seiner gestrigen ordentlichen Vollversammlung in Wien hat der Umweltdachverband u. a. wichtige Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich der Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich gefasst. „Wir fordern in unserem Positionspapier, dass volle Parteistellung und Mitspracherecht für Umwelt-NGOs in allen umweltbezogenen Verfahren gesetzlich verankert werden. Denn Öffentlichkeitsbeteiligung bringt vielfachen Mehrwert: Die Qualität der Umweltverfahren kann optimiert und eine gesunde Umwelt als Lebensgrundlage aller verbessert und erhalten werden“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Erfreulich ist auch, dass der UWD um eine Mitgliedsorganisation reicher ist: „Wir heißen die Österreichische Gesellschaft für Herpetologie (ÖGH), die sich für den Schutz der Amphibien und Reptilien und ihrer Lebensräume einsetzt, als 36. Mitgliedsorganisation im Umweltdachverband willkommen“, sagt Maier.

Umweltdachverband setzt auf Zukunftsthemen: Naturverträgliche Energiewende JETZT!
Von der Vollversammlung verabschiedet wurde zudem das UWD-Jahresarbeitsprogramm 2018, das auf die rasche Umsetzung einer naturverträglichen (!) Energiewende, eine ökologische Steuerreform und die konsequente Einhaltung europarechtlicher Vorgaben fokussiert. „Die Umsetzung der Paris-Verpflichtungen, der Kampf gegen die Erderhitzung, die notwendige Dekarbonisierung der Wirtschaft und eine Streichung jener Förder- und Anreizsysteme, welche fossile Energieträger bevorzugen, sind vordringliche Themen“, betont Maier. Die überfällige naturverträgliche Klima- und Energiestrategie braucht einen 100 %-igen Fokus auf Effizienzsteigerung und Verbrauchsreduktion, sonst wird und kann die Energiewende nicht gelingen. Auch die Ökostromförderung muss in Zukunft ökologisch nachhaltig sein, verstärkt auf Photovoltaik setzen und vor allem punkto Wasserkraft auf Effizienzsteigerung bestehender Kraftwerke abzielen statt auf weitere Zerstörung der letzten freien Fließgewässer. „Eine naturverträgliche Energiewende hätte das Potenzial zum Schulterschluss von Umweltschutz und nachhaltigem Wirtschaftswachstum – dafür setzen wir uns ein! Der UWD wird sich zudem weiterhin für die Streichung umweltschädlicher Subventionen und Anreizsysteme stark machen. Hier geht es um bis zu 5 Mrd. Euro, die als Beitrag zur Wiedererlangung der budgetären Handlungsfähigkeit für Zukunftsfragen und vor allem als Grundlage für eine schrittweise Ökologisierung des Steuersystems herangezogen werden sollten“, so Maier.

Umsetzung von EU-Umweltrecht: Stichwort Gold-Plating
Das Ende März 2017 beschlossene Deregulierungsgesetz zielt auf die Vermeidung von Gold-Plating ab. Das heißt, dass es bei der Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen keine Übererfüllung, sondern nur eine Mindestumsetzung angestrebt werden soll. Fest steht allerdings, dass Österreich bei den meisten Umweltmaterien inzwischen Nachzügler innerhalb der EU ist! Gerade die zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren – aktuell sind allein im Umweltbereich 22 Verfahren gegen Österreich anhängig – belegen, dass von einer Übererfüllung keine Rede sein kann. U. a sind Aarhus- und UVP-Vertragsverletzungsverfahren anhängig. „Österreich ist längst kein Umweltmusterland mehr. Angriffe auf Umweltstandards sind oft nur Ablenkmanöver für eigene Fehler, Hemmnisse in anderen Rechtsmaterien oder Projekte, die einfach nicht genehmigungsfähig sind. Nur 3 % aller UVP-Verfahren gehen negativ aus! Statt undifferenziert umweltrechtliche Verfahrensstandards zu bekämpfen, sollten die Chancen der Verwaltungsvereinfachung aus der überfälligen Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie genutzt werden“, fordert Maier.

UWD verlangt Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle Natura 2000
Auch in Sachen Natura 2000 ist ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Ausweisung von Natura 2000-Gebieten anhängig. „Die seit Jahren überfälligen Schritte sind nun bundesweit koordiniert zu setzen, um das Vertragsverletzungsverfahren unbeschadet zu beenden und gleichzeitig schwelende Konfliktfelder zwischen Landwirtschaft und Naturschutz im wechselseitigen Interesse zu bereinigen“, konstatiert Maier und sagt abschließend: „Als Umweltinteressensvertretung werden wir uns mit den vereinten Kräften aller unserer Mitgliedsorganisationen und mit vollem Elan dafür stark machen, dass Österreich seinen Ruf als Umweltmusterland zurückerobern kann.“

Download PDF