Umweltdachverband: EuGH bestätigt Gerichtszugang für NGOs in Wasserrechtsverfahren!

  • Großer Erfolg in Sachen Mitspracherecht für NGOs in Umweltverfahren
  • Anerkannte Umwelt-NGOs dürfen Bescheide, die gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstoßen, vor Gericht als Partei anfechten

Wien 20.12.2017 (UWD) Heute wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage der Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht (http://bit.ly/2BCdj2b). Mit diesem Urteil stellte der EuGH klar, dass es unionsrechtswidrig ist, dass anerkannte Umwelt-NGOs in Wasserrechtsverfahren, wo es um die Anwendung von Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wie etwa das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geht, derzeit in Österreich nach wie vor keinerlei Zugang zu Gerichten haben. „Eine Situation, die leider auch für viele andere Umweltverfahren in Österreich vorherrschend ist. Im Gros der Umweltverfahren haben anerkannte Umweltorganisationen leider kein Recht auf Parteistellung und Zugang zu Gerichten. Umso mehr freuen wir uns über das heutige EuGH-Urteil, mit dem verbindlich klargestellt wird, dass anerkannte Umwelt-NGOs Wasserrechtsbescheide, die Unionsrechtsbezug haben, als Partei vor einem Gericht anfechten dürfen“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

„Damit stellen sich jetzt viele Wasserrechtsfälle, wo wir bis dato weder Parteistellung noch Rechtsschutz hatten, in einem anderen Licht dar. Man denke etwa an den Fall des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm, dessen Bau eindeutig gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen und einen ökologisch intakten Flussabschnitt zerstören würde, wo NGOs aber in keinem Fall Parteistellung und Rechtsschutz zuerkannt wurde. In Verfahren wie diesen können wir nun auch vor Gericht als bis dato übergangene Parteien entsprechend für die Natur eintreten und jenen Rechtsschutz beanspruchen, der uns schon längst zugestanden hätte!“, so Maier abschließend.

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