Umweltdachverband fordert Maßnahmenstopp beim Heeresspital: Zieselschutz und EU-Rechtskonformität sicherstellen!

  • „Ziesel sind keine Ratten“ – hochgradig gefährdete Arten verdienen besonderen Schutz
  • Wien als Weltstadt muss Verfahren europarechtskonform durchführen
  • Sofortiger Maßnahmenstopp bis zur Klärung durch die Europäische Kommission gefordert

Wien, 12.04.16 (UWD) Für die Ziesel beim Wiener Heeresspital kommt mit dem Ende des Winterschlafs das böse Erwachen: Die Bodenabtragungen und damit Vorbereitungen für ein Bauprojekt auf einer Fläche, auf der eine bedeutende Zieselpopulation beheimatet ist, haben begonnen. Dabei sind Ziesel eine streng geschützte Art, welche sowohl auf der Roten Liste in Österreich als auch in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geführt wird. Mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften dieser EU-Naturschutzrichtlinie gehen Prüfpflichten einher, welche die Stadt Wien bislang nur unzureichend wahrgenommen hat, weshalb bei der Europäischen Kommission auch ein Verfahren anhängig ist. „Die EU-Rechtswidrigkeit liegt auf der Hand. Die Weltstadt Wien ist aufgerufen, Verfahren europarechtskonform durchzuführen, den Schutz ihrer Natura 2000-Arten sicherzustellen und sich an europarechtliche Verpflichtungen zu halten“, sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in Reaktion auf die Maßnahmen zur Zieselvertreibung beim Heeresspital.

Stadt Wien hat besondere Verantwortung für die Ziesel

Die Bekämpfung der ohnehin hochgradig gefährdeten Ziesel ist alarmierend. Immerhin weichen sie deshalb in die Großstadt aus, weil sie im ländlichen Raum durch Versiegelung und Korridorzerschneidung zunehmend in Bedrängnis kommen. „Laut FFH-Richtlinie muss alles daran gesetzt werden, ihren günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Auch im urbanen Raum sind sie daher besonders schutzwürdig und dürfen nicht einfach wie Ratten gejagt werden. Die Stadt Wien muss ihre Verantwortung für den Schutz der Tiere ernst nehmen! Und: Solange das Verfahren der EU-Kommission aufrecht und keine endgültige Klärung erfolgt ist, muss man damit rechnen, dass das Bauprojekt nach wie vor untersagt werden kann. Die angelaufenen Maßnahmen müssen daher unverzüglich eingestellt werden, bis die Europäische Kommission sagt, was Sache ist“, so Proschek-Hauptmann abschließend.

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