Umweltdachverband zu Bohunice: Antrag auf beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren bei EU-Kommission eingereicht!

  • Wohin sind EU-Millionen für Stilllegung bis dato geflossen?
  • Kontrolle und Überprüfung durch Kommission und Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde vor Ort dringend erforderlich

Wien, 13.01.09 (UWD) «Die EU-Kommission darf nicht zögern und muss jetzt unverzüglich ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakische Republik einleiten. Ein solches Verfahren kann innerhalb von wenigen Monaten mit einer saftigen Verurteilung vom Europäischen Gerichtshof abgeschlossen werden», erklärt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Im Beitrittsvertrag zur Europäischen Union hat sich die Slowakische Republik verpflichtet, den Reaktor 1 des Kernkraftwerkes Bohunice V1 Ende 2006, den Block 2 am 31.12.08 abzuschalten und die Blöcke anschließend stillzulegen. «Mit den Vorbereitungsmaßnahmen zur Wiederinbetriebnahme hat die Slowakische Republik gegen den Beitrittsvertrag verstoßen. Das muss Konsequenzen haben: Ein Vertragsverletzungsverfahren ist einzuleiten, alle Finanzmittel müssen sofort eingefroren werden», fordert Heilingbrunner.

Wohin flossen mehr als 500 Mio. Euro Hilfsmittel für Schließung der Schrottreaktoren?
Um die Abschaltung der beiden Blöcke des Kernkraftwerkes zu forcieren, hat die EU bis 2006 Hilfsmittel in der Höhe von insgesamt 90 Mio. Euro als Gemeinschaftsbeitrag aller EU-Staaten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich fließen von 2007 bis Ende 2013 423 Mio. für Maßnahmen punkto Rückbau und Umweltsanierung der Kernkraftblöcke. «Es muss rasch geprüft werden, ob die Slowakei die Geldmittel, die sie von der EU bekommen hat und bekommt, wahrhaftig für Stilllegungsmaßnahmen in Bohunice verwendet und ob nicht bereits ausgezahlte Finanzhilfen rückzufordern sind. Der Beitrittsvertrag sieht vor, dass zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten jederzeit Kontrollen und Überprüfungen vor Ort seitens der Europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) und des Rechnungshofes durchgeführt werden können. OLAF muss jetzt in Aktion treten, von diesem Recht Gebrauch machen und in Bohunice prüfen, inwieweit die Geldmittel überhaupt für Stilllegungsmaßnahmen verwendet wurden!», fordert Heilingbrunner.