Umweltdachverband zu UVP-Kompromiss: vorsichtig optimistisch - trotz weiterer offener Fragen!

  • UVP-Regierungsvorlage zum jetzigen Zeitpunkt tragbarer Kompromiss
  • Positiv: Öffentliches Interesse am Kraftwerksbau nicht im UVP-Gesetz!
  • Energieeffizienz und Klimaschutz zu schwach verankert
  • Schwellenwerte für UVP-Pflichtigkeit nach wie vor zu hoch
  • UWD plant UVP-Beschwerde wegen zu hoher Schwellenwerte, etwa beim Bau oder Zusammenschluss von Schigebieten

Wien, 23.06.09 (UWD) - «Der Umweltdachverband  bewertet den heutigen Regierungsbeschluss zur UVP-Gesetznovelle vorsichtig optimistisch», so Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. «Für eine endgültige rechtliche Beurteilung müssen wir uns noch den konkreten Gesetzestext der nunmehr beschlossenen Regierungsvorlage im Detail durchsehen», so Heilingbrunner.

Kein bevorrangtes öffentliches Interesse - keine Änderung des Wasserrechtes!
«Wir haben bei weitem nicht alle unsere Vorstellungen durchbringen können. Doch bereits jetzt kann gesagt werden, dass es nicht zur Verankerung des öffentlichen Interesses am Kraftwerksbau oder der Versorgungssicherheit im UVP-Gesetz kommt und dass es auch keine Änderung des Wasserrechtsgesetzes in Richtung bevorrangten Kraftwerksbau gibt. Dies ist  als Umwelterfolg zu verzeichnen», so Heilingbrunner. Ebenso ist als Erfolg zu werten, dass der Bau von Wasserkraftwerken nicht in vereinfachten Verfahren abgewickelt wird. «Die neue Möglichkeit der NGOs in allen vereinfachten UVP-Verfahren jetzt auch die Höchstgerichte anzurufen, ist ein essentieller Fortschritt, der vielen NGOs helfen wird. In diesem Fall hat unser Protest sichtlich gewirkt», ergänzt Heilingbrunner. Auch bei den kritisierten Verfahrensverkürzungen, der so genannten 4 Wochenfrist, dem Entfall der mündlichen Verhandlung für den Fall, dass es keine Einsprüche gibt oder dass reiner Turbinenaustausch keine UVP-Pflicht auslöst, wenn weder Stauziel noch Wasserabflussverhalten geändert wird, sieht der Umweltdachverband keine ernsthaften Umwelt- bzw. Mitspracheprobleme.

Schwellenwerte für UVP in Österreich unangemessen hoch: EU-Beschwerde kommt
«Die Schwellenwerte, ab denen ein UVP-Verfahren ausgelöst wird, sind in Österreich allerdings viel zu hoch und unangemessen», so Heilingbrunner. Der UWD wird daher - gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen, wie etwa dem Oesterreichischen Alpenverein, noch im Sommer eine EU-Beschwerde zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich einbringen. «Wir haben die entsprechende EU-Beschwerde fast fertig, warten lediglich noch den konkreten Gesetzestext ab, der im Nationalrat beschlossen wird. So sind die Schwellenwerte und die Bestimmungen für den Bau und den Zusammenschluss von Schigebieten inakzeptabel und EU-rechtswidrig und in Österreich nur auf Druck des Landes Tirol zustande gekommen», sagt Heilingbrunner.

Handlungsbedarf bei Klimaschutz und Energieeffizienz
Kritisiert wird seitens des UWD, dass Klimaschutz und Energieeffizienz keine UVP-Prüfkriterien sind. «Bloß Angaben zu den Energiefragen in der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) machen zu müssen, ist eindeutig zu wenig. Hier fordert und hofft der UWD noch auf Nachbesserungen im Nationalrat», so Heilingbrunner abschließend.