Umweltdachverband zum Standortentwicklungsgesetz NEU: Geplanter Übertragungsmechanismus ist verfassungswidrig!
- Gesetzesbegutachtungsfrist endet am 6.12.: UWD übt in Stellungnahme scharfe Kritik
- Appell an BM Schramböck: Gesetzesentwurf verwerfen, Dialog zu Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau starten
Wien, 04.12.18 (UWD) Das Standortentwicklungsgesetz NEU ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Umweltdachverband in seiner Stellungnahme im Rahmen der – ungewöhnlich kurzen – Begutachtungsfrist an das Parlament. Im Fokus der Kritik steht der geplante „Übertragungsmechanismus“ von der Umweltverträglichkeitsprüfungsbehörde (UVP-Behörde) zum Bundesverwaltungsgericht. Dieser sieht vor, dass unerledigte UVP-Verfahren binnen einer Frist von einem Jahr standardmäßig per Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht übertragen werden können – selbst dann, wenn die Verfahren ordnungsgemäß geführt werden und der Grund der Verzögerung nicht bei der UVP-Behörde liegt.
„Dieses mit dem Standortentwicklungsgesetz nun vorgesehene besondere Verfahrensrecht bedeutet einen Eingriff in den Kompetenztatbestand gemäß Art. 11 Abs. 2 der Österreichischen Bundesverfassung und beschneidet die Entscheidungskompetenz der UVP-Behörden. Wir befürchten, dass damit das verfassungsrechtlich grundgelegte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wird, welches für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse die Zuständigkeit von Gericht und Richter bereits im Vorhinein fixiert. Dieses Prozedere ist wesentlicher Garant für faire Verfahren, wie sie auch die Europäische Menschenrechtskonvention verlangt“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Der Umweltdachverband fordert Bundesministerin Schramböck und den Wirtschaftsausschuss im Parlament daher auf, den untauglichen Gesetzesvorschlag zurückzustellen, um weitere Verfahrensverzögerungen durch die entstehende Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Verwaltungsaufblähung und massive Beschneidung der Mitwirkungsrechte
Abgesehen von den schwerwiegenden rechtlichen Bedenken kritisiert der Umweltdachverband die mit dem Standortentwicklungsgesetz vorgesehene Verwaltungszunahme, die jedweden Bekenntnissen zu Bürokratieabbau und effizienteren Verfahren zuwider laufen. „Um Projekte fachlich abarbeiten zu können, müsste im Bundesverwaltungsgericht eine Parallelstruktur – ein Sachverständigenapparat – zu den UVP-Behörden erster Instanz neu installiert werden und stark in den Aufbau von Personalressourcen investiert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Wirtschaftsministerium eine Verwaltungseinheit, einen Standortbeirat und einen Standortanwalt einzurichten, welche über die „Standortrelevanz“ künftiger Bewilligungsprojekte entscheiden sollen. Und auch die vorgesehene „Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung“ würde weiteren beträchtlichen bürokratischen und finanziellen Zusatzaufwand verursachen. Diese unnötige Postenbeschaffung und Verwaltungsaufblähung lehnen wir dezidiert ab. Ebenso weisen wir die geplante Kostenüberwälzung für „schuldhaft“ verspätete Einwendungen als Einschüchterungsversuch gegen mitwirkende Bürgerinitiativen und NGOs zurück. Gleiches gilt für Redezeitbeschränkungen und für die Unzulässigkeit ergänzenden Beschwerdevorbringens, welche eine weitere massive Beschneidung der Mitwirkungsrechte der Zivilgesellschaft darstellt. Wir appellieren neuerlich an die Wirtschaftsministerin, einen Dialog auf Basis von Fakten und Daten zu einer, auch von Umweltorganisationen angestrebten, Beschleunigung von Entscheidungsprozessen zu starten, ohne dass dabei umwelt- oder verfassungsrechtliche Standards verletzt werden und neue Verwaltungskörper aufgebaut werden“, so Maier abschließend.