Umweltdachverband zur Aufhebung des Urteils 3. Piste Flughafen: Nun müssen die richtigen Schlüsse gezogen werden!

  • Urteil zeigt: Umsetzung der internationalen Klimaschutzverpflichtungen wichtiger denn je!
  • Klimaschutz und gesetzliche Verankerung des Bodenschutzes müssen endlich ernst genommen werden

Wien 29.06.17 (UWD) In der heutigen öffentlichen Verkündung hat der Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben wurde. Damit geht die Rechtssache nun zurück an das BVwG, das – gebunden an die Rechtsansicht des VfGH – eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Die Bewilligung der 3. Piste ist damit sehr wahrscheinlich.

Anstrengungen zu Bodenschutz und Klimaschutz müssen intensiviert werden!

Mag. Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, begrüßt zwar die rasche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, weil damit jedweder Torpedierung der Nachhaltigkeitsbestimmung in der Verfassung der Boden entzogen ist, hält aber fest: „Unabhängig davon, wie das Bundesverwaltungsgericht mit der Zurückverweisung umgeht, ist das wichtigste aus der heutigen öffentlichen Verkündung, dass Österreich seine Anstrengungen im Klimaschutz und gegen den Bodenverbrauch massiv intensivieren muss. Die Aufhebung des BVwG-Erkenntnisses ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Österreich seiner völkerrechtlichen Umsetzungsverpflichtung des Klimaschutzabkommens von Paris nicht entsprechend nachgekommen ist. Die Verpflichtungen aus der Pariser Klimakonferenz sind endlich ernstzunehmen und rechtlich umzusetzen!“

Auch das Interesse am sparsamen Bodenverbrauch ist leider nicht gesetzlich als öffentliches Interesse entsprechend verankert. „Wir nehmen die nächste Bundesregierung daher in die Pflicht, diese Umsetzung der öffentlichen Interessen am Klima- und Bodenschutz schleunigst gesetzlich nachzuziehen“, so Franz Maier abschließend.

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