Umweltdachverband/Naturschutzbund Salzburg/Alpenverein Salzburg: Klares NEIN zur Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes Salzburg-Süd!

  • Scharfe Kritik an Erweiterung des Betriebesgeländes von Maco und Porsche
  • Nationale und internationale Rechtsvorschriften mit Füßen getreten 

Wien/Salzburg, 07.05.09 (UWD) «Der Verordnungsentwurf zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes Salzburg-Süd zielt darauf ab, naturschutzrechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, um auf wertvollem Grünland ungehindert Kfz-Abstellplätze & Co. zu errichten», erklärt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Konkret geht es um die Erweiterung des Betriebsgeländes von Maco und Porsche zwischen Alpenstraße und Salzach. Um dieses Vorhaben durchzuziehen, sollen die fraglichen Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung Salzburg-Süd herausgenommen werden. Gestern endete die Begutachtungsfrist zur geplanten Verordnung.

Kostbare Tier- und Pflanzenwelt bedroht
«Das betroffene Areal ist für das Landschaftsschutzgebiet sehr wertvoll. Gerade der nördliche Teil ist wichtiges Refugium für viele Tier- und Pflanzenarten und zugleich eine bedeutsame Pufferzone für den naturbelassenen Anifer Alterbach - einer veritablen Rarität im Salzachtal. Durch die Vorhaben würde dieses Gebiet massiv in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem widerspricht das willkürliche Herausnehmen und Verbauen von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung und den Zielen des Salzburger Naturschutzgesetzes», sagt Hannes Augustin, Geschäftsführer des Naturschutzbund Salzburg.

Verstoß gegen Alpenkonvention, Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
«Es ist ein Skandal, dass die Alpenkonvention derart missachtet wird. Die Stadt Salzburg befindet sich zur Gänze im Anwendungsbereich dieses internationalen Vertragswerks. Das Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention macht es zur Pflicht, bestehende Schutzgebiete zu erhalten und nicht durch Änderung von Verordnungen aufzuheben bzw. zu verkleinern. Der fragliche Entwurf stellt demnach eine Verletzung der Alpenkonvention dar. Außerdem verstößt er gegen die europäische Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, da in diesem Gebiet geschützte Arten, wie etwa Fledermäuse, Äskulapnatter, Eisvogel und Laubfrosch vorkommen», so Heilingbrunner.

Naturschutzverfahren zum inhaltsleeren Formalakt degradiert, SUP unzureichend
«Anscheinend ist es derart schwierig, eine naturschutzfachliche Begründung für die Verkleinerung des Schutzgebietes zu finden, dass man auf solches gleich verzichtet und auf eine raumordnungspolitisch motivierte Vorentscheidung verweist», bemängelt Roland Kals, Landesnaturschutzreferent des Alpenvereins. «Die in diesem Zusammenhang ins Treffen geführte ,Strategische Umweltprüfung’ ist allerdings unzureichend und kann ein ordentliches naturschutzrechtliches Verfahren nicht ersetzen. Macht dieses Beispiel Schule, dann ist die Aushöhlung des behördlichen Naturschutzes vorprogrammiert», so Kals. Dies scheint tatsächlich der politische Wille der Salzburger Landesregierung zu sein. Eine bezeichnende Passage im Regierungsübereinkommen 2009-2014 lautet: «Die bestehenden Schutzgebiete sollen weiterhin hinsichtlich ihres Schutzzweckes, der Gebietsgrenzen, sowie hinsichtlich des Zustandes evaluiert und den heutigen Erfordernissen entsprechend angepasst werden.»

Fazit: Umweltdachverband, Naturschutzbund Salzburg und Alpenverein Salzburg sprechen sich entschieden gegen die beabsichtigte Änderung des Landschaftsschutzgebietes Salzburg-Süd aus und haben ihre ablehnenden Stellungnahmen beim Land Salzburg eingebracht. 

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    • Stellungnahme des UWD zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Landschaftsschutzgebietsverordnung Salzburg-Süd geändert werden soll
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