Allgemeines zur Legislaturperiode


Wir stehen angesichts von Kriegen in und vor Europa vor völlig neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Darüber hinaus sehen wir uns nach der Corona-Pandemie mit kriegsbedingten Inflation konfrontiert. Und das alles mitten in der Klimakrise – nicht nur das Klima ist bedroht, sondern auch die Artenvielfalt.

Die Klimakrise ist die größte Frage unsere Zeit und ihr zu begegnen erfordert unsere volle Entschlossenheit. Rekordtemperaturen, Naturkatastrophen und das Artensterben zerstören nicht nur ganze Ökosysteme, erzeugen extreme Kosten, sondern führen zu großen menschlichen Leid. Wir Grüne setzen deshalb auf die soziale und grüne Transformation unserer Wirtschaft und Industrie, Artenschutz und die Bewahrung unserer Natur. Wir setzen uns ein für ein Ende der fossilen Energien wie Öl und Gas, damit wir nicht nur im globalen Wettbewerb bestehen können, sondern auch unabhängig von Despoten werden.

Uns geht es vor allem darum, den menschlichen Fußabdruck allgemein zu reduzieren. Die Klima- und Biodiversitätskrise hängen zusammen und so müssen wir sie auch lösen. Einen Lösungsansatz sehen wir im Konzept der Kreislaufwirtschaft. Wir müssen Wirtschaft und Ressourceneinsatz in Kreisläufen denken und unsere Zirkularitätsrate steigern, die in Österreich im Jahr 2020 bei nur 12 Prozent lag – damit stammen 12 Prozent der in der Wirtschaft eingesetzten Materialien und Ressourcen aus dem Recycling. Wir möchten das in Zukunft weiter ausbauen.

Wir wollen einen Schwerpunkt auf Kreislaufwirtschaft legen. In der Umsetzung des EU-Circular Economy Action Plans haben wir in Österreich eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie auf den Weg gebracht. Auf EU-Ebene wurde vor Kurzem die neue EU-Ökodesign-Verordnung beschlossen – hier werden wir uns bei deren Umsetzung für ambitionierte Nachhaltigkeitskriterien für alle wesentlichen Produktgruppen einsetzen.
Wir werden außerdem für die Weiterführung und den Ausbau des EU-Green Deal arbeiten, besonders für die noch nicht abgeschlossenen Vorhaben. Wir kämpfen für weitere mutige Schritte der EU-Klima- und Umweltpolitik in den Sektoren Landwirtschaft, Lebensmittelsysteme, Chemie, Verkehr und der Industrie.

Ressourcen


Ja, wir setzen uns für ein EU-weites Reduktionsziel des materiellen Fußabdrucks der EU auf ca. fünf Tonnen pro Kopf bis 2050 ein.
Das 21. Jahrhundert stellt die Menschheit vor enorme ökologische Herausforderungen, denn aktuell geht die rasche Zunahme des materiellen Wohlstandsniveaus in den aufstrebenden Volkswirtschaften und unsere Wirtschafts- und Lebensweise auf Kosten unseres Planeten. Die von der Wissenschaft definierten „planetaren Grenzen“ sind bereits überschritten und unsere ökologischen Lebensgrundlagen stark bedroht. Auch die globale Meeresverschmutzung, etwa durch Plastikmüll oder das Ungleichgewicht der Stickstoff- und Phosphor-Kreisläufe ist ein wesentliches globales Problem, um nur einige Beispiele zu nennen. Deshalb arbeiten wir an einer schnellstmöglichen Reduktion des materiellen Fußabdrucks in allen Wirtschaftsbereichen.

Die gebräuchlichste Definition zu umweltkontraproduktiven bzw. -schädlichen Subventionen ist jene der OECD. Diese beschreibt sie als Subventionen, die im Widerspruch zur Umweltverträglichkeit stehen, sich also negativ auf Böden, Wasser, Klima, biologische Vielfalt, menschliche Gesundheit und natürliche Ressourcen auswirken. Diese Subventionen sollten aus unserer Sicht abgebaut werden, im Einklang mit den Forderungen der Wissenschaft.  Auch die UN „Sustainable Development Goals“, die EU-Strategie „Europa 2020 für smartes, nachhaltiges und inklusives Wachstum“ oder die „Roadmap to a resource efficient Europe“ fordern dies. Wichtig ist, dass auf die Worte nun auch Taten folgen. Aus unserer Sicht braucht es ein rasches „phasing out“ von umweltschädlichen Subventionen, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr.

Das Paradigma des BIP-Wachstums um jeden Preis hat für die überwiegende Mehrheit der Menschen nicht zu einem Anstieg der Löhne, besserer Qualität der Arbeitsplätze oder einen besseren Lebensstandard geführt. Stattdessen hat es den Interessen multinationaler Giganten und der Superreichen gedient und Ungleichheiten verschärft. Das „Jenseits des Wachstums“-Paradigma zielt darauf ab, unsere Wirtschaft in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und nicht umgekehrt. Dabei geht es darum, eben nicht nur eine Steigerung der Unternehmensgewinne zu erzielen, sondern Vermögen gerechter zu verteilen. Über das Wachstum hinaus zu gehen bedeutet, den Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik von der bloßen Steigerung der Unternehmensgewinne auf die Gewährleistung einer gerechten Vermögensverteilung zu verlagern, um das Wohlergehen aller zu verbessern.

Landwirtschaft


Die GAP ein wichtiger Baustein der die ökologische Ernährungs- und Agrarwende, um gegen Klima-und Biodiversitätskrise vorzugehen. Wir kämpfen daher für eine Abkehr von den Direktzahlungen je Hektar und sind stattdessen für eine Förderung von ökologischem und allgemein gesellschaftlichem Mehrwert, sowie für die Schaffung guter Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Das bedingt in erster Linie eine Förderung von umwelt-, tier- und klimagerechter Bewirtschaftung. Je höher der ökologische Mehrwert einer Maßnahme, umso höher soll auch die Förderung sein. Die GAP braucht auch ambitionierte Wirkungsziele wie zum Beispiel die Halbierung des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika, die Halbierung des Nährstoffverlusts, Klimaschutzziele und Biodiversitätsziele. Wenn die Zielerreichung gefährdet ist, müssen die Maßnahmen nachgebessert werden.

Dass nun Jahr für Jahr einige dieser bereits viel zu geringen ökologischen Mindeststandards ausgesetzt werden und nun für den Rest der Periode überhaupt abgeschafft bzw. abgeschwächt werden, ist unverantwortlich. Die ökologischen Mindeststandards dienen der Bekämpfung der Klima- und der Biodiversitätskrise und der Anpassung an die bereits unvermeidbaren Folgen der Erderhitzung. Das ist zuallererst wichtig für die Bäuer:innen, die von den Folgen – Dürren, Starkregenereignisse, Verschiebung der Blühzeitpunkte etc. – besonders betroffen sind. Und es ist wichtig für uns alle, um unsere Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Dass die aktuelle Abschaffung und Abschwächung der Mindeststandards auch noch in einem Eilverfahren und ohne Wirkungsfolgenabschätzung geschieht, kritisieren wir auch demokratiepolitisch.


Damit den Bäuer:innen in einer prekären wirtschaftlichen Lage helfen zu wollen, ist ein vorgeschobenes Argument. Dafür wären andere Maßnahmen notwendig, die in Marktstrukturen eingreifen, wie der Stopp von Verhandlungen zum Mercosur Abkommen und eine stärkere Handhabe gegen unfaire Handelspraktiken.

Wir befürworten eine solche. Neben ausreichend hohen ökologischen Mindeststandards für den Bezug von Agrarförderungen allgemein, müssen die Zahlungen der zweiten Säule vorrangig der Förderung von ökologischem Mehrwert dienen. Das bedingt in erster Linie eine Förderung von umwelt-, tier- und klimagerechter Bewirtschaftung. Je höher der ökologische Mehrwert einer Maßnahme, umso höher soll auch die Förderung sein. Nur so kann die GAP tatsächlich einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Klima- und Biodiversitätskrise leisten und die dringend notwendige Ernährungs- und Agrarwende vorantreiben.
Für die Bäuer:innen muss die ökologischste Form der Bewirtschaftung auch die rentabelste sein. Es müssen bei Zielen und Maßnahmen selbstverständlich Acker- und Grünland gleichermaßen berücksichtigt werden. Bezüglich Grünlands setzen wir uns für eine Förderung für abgestuften Wiesenbau ein und befürworten auch strengere Regeln zur Grünlanderhaltung sowie verpflichtende Biodiversitätsflächen auch fürs Grünland in den Ökologischen Mindestanforderungen für Agrarförderungen.

Ja, eine solche europaweite Regelung ist absolut notwendig für den Schutz der Biodiversität und der menschlichen Gesundheit. Wir haben im Europäischen Parlament intensiv dafür gekämpft, dass die SUR – wenn auch mit Kompromissen – beschlossen wird. Das ist leider am Widerstand der konservativen und rechten Kräfte gescheitert. Im Zuge der Verhandlungen haben wir uns für einige Punkte, die uns wichtig sind, eingesetzt. Und wir werden das natürlich auch in Zukunft vehement tun.

Dazu gehören eine klare Zielsetzung zur Halbierung des Einsatzes und der Gefährlichkeit von Pestiziden, der Schutz von ökologisch besonders wertvollen Gebieten und der menschlichen Gesundheit (durch gezielte Einschränkungen der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden etwa in Naturschutzgebieten und im Siedlungsraum), eine Förderung von Präventivmaßnahmen und Alternativen zu Pestizidverwendung (finanzielle Förderung und unabhängige Beratung für Bäuerinnen und Bauern) und eine verpflichtende und kontrollierbare Anwendung von Integriertem Pflanzenschutz (das heißt, dass erst alle möglichen  Präventiv- und biologische Maßnahmen gesetzt werden sollen, bevor es zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kommt.

Außerdem sollen Pestizide möglichst gezielt ausgebracht werden, damit Abdrift möglichst vermieden werden kann. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission einen neuerlichen Anlauf für eine Pestizidreduktions-Verordnung nimmt und weiterhin für strenge Regeln für den Pestizideinsatz kämpfen.

Ja, der Schutz des Bodens muss auch auf EU-Ebene umfassend geregelt werden. Die von der EU im Herbst 2021 vorgelegte EU Bodenstrategie war ein erster Schritt dazu. Die Strategie sieht konkrete Maßnahmen für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung von Böden vor, nämlich im Zusammenwirken mit anderen Strategien des europäischen Grünen Deals. Auf diesen ersten Schritt müssen noch weitere Folgen. Bodenschutz ist zentral für unsere Ernährungssicherheit und den Hochwasserschutz.

Das EU-Parlament hat sich im März 2024 mit dem Kommissionsentwurf für eine EU-Bodenüberwachungsrichtlinie auseinandergesetzt. Eines der Ziele der Richtlinie ist die Sanierung und Sicherung kontaminierter Standorte. Dieser Reglungsbereich ist in Österreich durch das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) abgedeckt, welches im März 2024 einer umfassenden Modernisierung unterzogen wurde. Ziel ist die Wiedernutzung brachliegender Industrie- und Gewerbestandorte als ein Instrument zur Reduktion des Flächenverbrauchs. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Bodenüberwachungsrichtlinie die genannten Aspekte möglichst gut in der künftigen Richtlinie verankert werden, damit die Richtlinie den so wichtigen Beitrag gegen Bodenversiegelung und Flächenverbrauch leisten kann.

Naturschutz


Die UN-Biodiversitätskonferenz COP15 in Montreal in Kanada hat mit einer wegweisenden Abschlusserklärung Geschichte geschrieben: Mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Zusätzlich sollen 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden.

Um diese ambitionierten Ziele umzusetzen, braucht es rasches Handeln auf EU-Ebene, und zwar in Form eines ambitionierten EU-Nature-Restoration-Law und eine Stärkung des EU-Natura 2000 Rahmens. Wir sprechen uns klar gegen Aufweichungen, etwa im Bereich des Schutzes der großen Beutegreifer (z.B. Wolf) aus. Auch darf der Erneuerbaren-Ausbau nicht auf Kosten geschützter Lebensräume und Arten (d.h. der Schutzgüter der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie) gehen.
Wir unterstützen auch die weiteren der insgesamt 23 Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework - die Reduktion von  Pestiziden und Düngemittel um 50 Prozent, den Abbau von biodiversitäts-schädigenden Subventionen, mehr Geld für den Schutz der Artenvielfalt und Unterstützung für die besonders betroffenen Länder des Globalen Südens. Die Grünen werden sich mit voller Kraft für die zur Zielerreichung notwendige Anpassung der EU-Gesetzgebung einsetzen, etwa in der EU-Landwirtschaftspolitik und der EU-Entwicklungspolitik.

Biodiversitätsschutz ist auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten unterfinanziert. Die Grünen treten für eine deutliche Steigerung der Finanzmittel für Biodiversitäts- und Naturschutz ein. Diese Steigerung sollte sowohl durch die Schaffung neuer Finanzierungsquellen, als auch durch veränderte Schwerpunktsetzung und Verbesserung der finanziellen Ausstattung bestehender Fördertöpfe erreicht werden.
Die angeblich ungeklärte Finanzierung der Umsetzung wird oft als Mythos gegen das Nature Restoration Law verwendet. Das Nature Restoration Law soll nach Auffassung der EU-Kommission unter anderem durch Nutzung bestehender Förderinstrumente in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Regionalförderung implementiert werden. Es braucht darüber hinaus mehr Finanzmittel im Kampf gegen die Biodiversitätskrise.

Etwa ein Drittel Europas wird mindestens vorrübergehend bis dauernd mit Wasserknappheit rechnen müssen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen in Europa und über Europas Grenzen hinaus einen Zugang zu sauberem und leistbarem Trinkwasser haben. Auch der Wasserverbrauch für Landwirtschaft und Energieerzeugung (zum Beispiel für die Wasserstoffproduktion) steigt laufend.
Um diese Herausforderungen zu meistern, braucht es auf der europäischen Ebene eine Rahmenstrategie. Anstrengungen in Richtung eines solchen europäischen „Blue Deals" müssen in den Mitgliedstaaten der EU zu einem sorgsamen Wasserverbrauch und Effizienzsteigerungen sowie einer fairen Verteilung der Wasserressourcen führen. Damit kann Nutzungskonflikten vorgebeugt werden. Es braucht dazu ein integratives und digitalisiertes Wassermanagement, das ermöglicht, unser aller Lebensgrundlage Wasser langfristig zu erhalten.

In der Regierung haben die Grünen nicht nur ein ambitioniertes EU-Ziel in der RED III erreicht, sondern auch eine Vernetzung mit jenen Mitgliedstaaten, die die Erneuerbaren Energien weiterhin beschleunigt ausbauen wollen. Österreich ist ein Vorreiter beim Ausbau der Erneuerbaren in Europa während andere nach wie vor an ihren fossilen Energiekonzernen hängen.
 
Die RED III ist ein wichtiger Rechtsakt zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Europa, um uns unabhängiger von fossilen Importen zu machen und die damit einhergehenden Erpressbarkeiten von Drittstaaten zu beenden. An dieser Stelle sei etwa unsere Abhängigkeit vom Putin-Gas erwähnt. Um Energiewendeprojekte rascher umsetzen zu können, sieht die RED III die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor, in denen die Umwelt- und Artenschutzprüfung nicht erst auf Projektebene, sondern schon vorausgehend ein umfangreiches Screening im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für das gesamte Gebiet vorgenommen wird. Selbstredend erachten wir eine hohe Qualität der SUP zur Sicherstellung des Naturschutzes als unerlässlich. Wenn dann innerhalb eines Beschleunigungsgebiets ein konkretes Projekt vorgeschlagen wird, profitiert es von verkürzten Genehmigungsprozessen. Dadurch, dass die Gebiete gut geprüft werden müssen und nur geeignete Zonen ausgewiesen werden, wird die intakte Natur weiterhin geschützt. Einzelne Projekte wie etwa Wind- oder Sonnenkraftwerke, die wichtig für die Erreichung der Klimaziele und für die Bewältigung des Klimawandels sind, können aber schneller umgesetzt werden. Insbesondere bereits erschlossene und bebaute Gebiete wie Skigebiete eignen sich als Standorte für Erneuerbare Energien. Hier kann auch insbesondere der Landschaftsbildschutz als Einwand nicht gelten, da diese Berggebiete bereits durch Seilbahnen stark verbaut und verändert wurden.
 
Die Grünen haben einen Entwurf für ein Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) in Österreich ausgearbeitet, der aktuell mit dem Koalitionspartner abgestimmt wird. In diesem Gesetz wird auch das Konzept des übergeordneten öffentlichens Interesses, wie es in der RED III Richtlinie vorgesehen ist, ambitioniert umgesetzt. Wir wollen mit diesem Gesetz Projekte der Energiewende noch weiter beschleunigen und mit der Schaffung von raschen, aber effektiven Prüfschritten sicherstellen, dass der Erneuerbaren-Ausbau und Biodiversitätsschutz kein Widerspruch sind.

Transit und Mobilität


Es kann nicht sein, dass Anrainer:innen und die Umwelt die Kosten für den Transitverkehr auf der Straße tragen. Wir setzen uns deshalb für eine EU-Verlagerungsgarantie auf den wichtigsten Transitstrecken ein: Güter, die auf der Schiene transportiert werden können, müssen auch dorthin verlagert werden, etwa im Brennerbasistunnel. Bis es zu europaweiten Regelungen kommt, unterstützen wir Grüne regionale Maßnahmen wie Dosierungen von LKWs, Fahrverbote für bestimmte Güter, Fahrverbote zu bestimmten Uhrzeiten, eine Absenkung von Lärm- und Luftgrenzwerten oder andere Möglichkeiten, um den LKW-Transitverkehr einzudämmen.

Der Flugverkehr ist - aufgrund großzügiger Steuervorteile auf Basis internationaler Abkommen - eines der großen Hinkebeine der Mobilitätspolitik. Das muss sich ändern. Die Emissionen des Flugverkehrs übertreffen die Emissionen pro Personenkilometer aller anderen Verkehrsmittel um ein Vielfaches, insbesondere im Vergleich zum Bahnverkehr. Die Harmonisierung der europäischen Bahnsysteme, weg von nationalstaatlichen Vorschriften hin zu europaweit gültigen Vorschriften ist hier ein zentraler Hebel in Puncto Mobilitätswende. Durch eine europaweite Ticketbuchungsplattform für grenzüberschreitende Bahnreisen sowie einen Höchstpreis für Zugverbindungen zwischen europäischen Hauptstädten von 10c/Kilometer (Wien-Berlin max. 68€ statt wie bisher rund 235€) könnten Bahnreisen noch attraktiver und günstiger und somit zur echten Alternative zum Auto und Flugzeug in Europa werden.