Die österreichischen Landschaften haben einen unschätzbaren ökologischen, gesellschaftlichen, kulturellen, und ökonomischen Wert – der jedoch zunehmend bedroht ist: Aktuell liegt die Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen bei rund 13 Hektar pro Tag, davon gehen laut Umweltbundesamt vier Hektar dauerhaft durch Versiegelung verloren.
Die aktuelle Bundesregierung bekennt sich in Ihrem Regierungsprogramm zum Erhalt nicht produktiver Landschaftselemente oder Landschaftsbereiche zur Verbesserung der Biodiversität. Raumordnung fällt jedoch in den Kompetenzbereich der Bundesländer, das heißt, es gibt weder eine übergeordnete Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene, noch sind Landschaftsplanungselemente ausreichend rechtlich verankert. Den Gemeinden kommt mit der Flächenwidmungskompetenz eine wichtige Rolle zu, doch oft fehlen für eine wirksame Umsetzung wesentliche Informationen zu den naturschutzfachlichen Charakteristika und Besonderheiten im Gemeindegebiet und darüber hinaus. Zudem fehlt die Berücksichtigung von Themen wie Naherholung und Bodenschutz in den bestehenden Planungsinstrumenten. All das führt zum Verlust von wertvollem Erholungsraum, zur Zersiedelung und Verbauung unserer qualitativ besten Böden. Der Verlust an Natur sowie Grün- und Ackerland hat bereits eine kritische Marke erreicht – mit schweren Folgen auch für die Biodiversität.
Nicht produktive Landschaftselemente sind essenziell für den Erhalt der Biodiversität ©Anna Haas
Um vielfältige Landschaftsräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern, ist es daher dringend erforderlich, Klimaschutz, Erholungsräume, naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume inner- und außerhalb von Schutzgebieten, Biodiversität und die Erhaltung ökologischer Funktionen und Systemleistungen sowie Ernährungssicherheit als wesentliche Faktoren der Raumplanung in die Praxis miteinzubeziehen.