Alpenkonventions-Workshop zu „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“

Das Raumplanungsprotokoll wurde im Jahr 1994 von Deutschland, Frankreich, Italien, Monaco, Slowenien sowie der damaligen Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und ist somit ein Protokoll „der ersten Stunde“. Dass vergleichsweise rasch ein so breiter Konsens gefunden werden konnte, ist ein Indiz für die außerordentliche Bedeutung, die der alpinen Raumordnung für die Entwicklung der Alpenanrainerstaaten zukommt. Dabei anerkennt das Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung die unterschiedlichen Nutzungsinteressen – Verkehr, Tourismus, Besiedelung, Landwirtschaft, Umweltschutz usw. – als grundsätzlich gleichrangige Ziele und bemüht sich im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung um einen Ausgleich.

Ziel des Workshops ist es, die Bedeutung und Anwendbarkeit des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention aus rechtlicher und planerischer Sicht zu untersuchen. Damit wird – obwohl das Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ bereits 2002 in Österreich in Kraft getreten ist, Neuland betreten. Nur wenige Studien und Erkenntnisse liegen zu diesem internationalen Vertrag vor. Durch diese erstmalige eingehende Untersuchung des Protokolls „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ sollen dessen Inhalte aufgearbeitet und die unterschiedlichen Formen seiner Anwendung dargestellt werden.

Einladung (pdf-Datei)

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos
Anmeldeschluss ist der 20. April 2017: www.goo.gl/DQgWSh

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an josef.essl@cipra.org

CIPRA Österreich, die Rechtsservicestelle Alpenkonvention und das Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck freuen sich auf Ihr Kommen.

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