Umweltdachverband & Alpinvereine: Wer hat Angst vor Tamariskenvorkommen an geplantem Kraftwerksstandort Tauernbach?

  • Umweltdachverband, Österreichischer Alpenverein und Verein zum Schutz der Erholungslandschaft Osttirols decken fachliche Unstimmigkeiten im TIWAG-Dokument auf
  • Appell an neue Tiroler Landesregierung: Natura 2000-Nachnominierungsprozess jetzt zügig abschließen – Tauernbach muss in Schutzgebietsnetzwerk einbezogen werden!

Wien/Tirol, 13.03.18 (UWD) Die TIWAG plant in Matrei (Osttirol) die Errichtung eines Ausleitungskraftwerks am Tauernbach, einem Zubringer der Isel. Im Rahmen des dafür nötigen UVP-Verfahrens haben der Umweltdachverband, der Österreichische Alpenverein und der Verein zum Schutz der Erholungslandschaft Osttirols bereits im Frühjahr 2017 Einwendungen eingebracht, die u. a. auch die drohende erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica (Deutsche Ufertamariske)“ betreffen. „Die TIWAG möchte dieses Kraftwerk auf Biegen und Brechen durchbringen. Offenbar kommt es da gerade recht, dass der Tauernbach bislang nicht in das Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk miteinbezogen wurde – was allerdings aufgrund der Tamariskenvorkommen an diesem Fließgewässerabschnitt unabdingbar ist“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.   

Angaben der TIWAG offensichtlich unzutreffend: Sensibler Lebensraumtyp sehr wohl nachweisbar!

Um den genannten, besonders sensiblen Lebensraumtyp unionsrechtlich entsprechend zu schützen, ist die Kenntnis über sein Vorkommen fundamental. Die TIWAG veranlasste daher im Zuge des laufenden UVP-Verfahrens dessen Erhebung. „Im Dokument der TIWAG ‚Ergänzende Auskunft zu Tamariskenvorkommen‘ vom 20.11.2017, welches der UVP-Behörde vorgelegt wurde, findet sich – trotz gegenteiliger Angaben an anderer Stelle – sowohl in der ‚Diskussion‘ (Seite 22) als auch in der ‚Zusammenfassung‘ (Seite 28) die Angabe, dass südlich der Pumpstation Gruben auf beiden Schotterbänken ab Mitte September keine (!) Ufertamarisken mehr festgestellt werden konnten. Diese Aussagen sind uns nicht nachvollziehbar, da wir sehr wohl Tamariskenvorkommen geortet haben. Auch nach den Hochwasserereignissen des Sommers 2017 waren noch eine Vielzahl an Tamariskenpflanzen im Bereich Landschütz vorhanden“, erklärt Wolfgang Retter, Obmann des Vereins zum Schutz der Erholungslandschaft Osttirols.

Große Bedeutung für Natura 2000-Nachnominierungsverfahren

Das gesamte Vorhaben ist auch für das laufende Natura 2000-Nachnominierungsverfahren von Bedeutung, wie Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Alpenvereins, erklärt: „Im Bericht des Amts der Tiroler Landesregierung zur fachlichen Beurteilung möglicher weiterer Gebietsmeldungen im Zuge der Natura 2000-Nachnominierung wird festgehalten, dass der Lebensraum ‚Isel und Zubringer Schwarzach, Tauernbach und Kalserbach‘ hervorragend repräsentativ‘ und ‚übernational bedeutend‘ ist. Ein weiteres Gutachten hält fest, dass es an der Isel und ihren Zubringern die bedeutendsten Tamariskenvorkommen in Österreich gibt. Dennoch wurden der Isel-Zubringer Tauernbach, der als Wasserfassung für das Vorhaben Kraftwerk Tauernbach-Gruben genutzt werden soll, gar nicht und Schwarzach und Kalserbach nur in Teilbereichen als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen.“

Nachprüfung und Abschluss des Nachnominierungsprozesses gefordert!

„Die Isel und ihre Zubringer mit Vorkommen von Myricaria germanica sind als funktionelle Einheit und Verbundsystem anzusehen. Umso wichtiger ist es, in allen Talzonen des Isel-, Defereggen-, Virgen-, Tauern- und Kalsertals die natürliche Abflussdynamik der dortigen Bäche nachhaltig zu sichern. Ein Kraftwerksstandort am Tauernbach ist aus unserer Sicht mit den Zielen der FFH-RL unvereinbar. Wir fordern die UVP-Behörde daher auf, die Angaben der Tamariskenvorkommen genau nachzuprüfen. Der Umweltdachverband wird diesen Sachverhalt auch in das laufende UVP-Verfahren einbringen. Gleichzeitig fordern wir die Tiroler Landesregierung auf, den Natura 2000-Nachnominierungsprozess zügig abzuschließen und eine entsprechende Unterschutzstellung des Lebensraumtyps 3230, insbesondere auch durch Ausweisung des Tauernbachs, vorzunehmen“, so Maier abschließend.

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