Umweltdachverband begrüßt Beschluss der Landeshauptleute zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Zusätzliche Umweltförderungsmittel unabdingbar – Finanzminister Schelling ist nun am Zug
- UWD fordert Wasserkraftnutzungsbeitrag als Refinanzierungsinstrument
Wien, 13.05.16 (UWD) Wenn es nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geht, müssen Österreichs Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten oder sehr guten ökologischen Zustand sein. Während die chemischen Qualitätskomponenten der heimischen Fließgewässer mittlerweile durchaus passabel sind, kämpfen die heimischen Gewässer nach wie vor massiv mit Begradigungen, Verbauungen durch Kraftwerke und Regulierungen. Dabei ist mittlerweile bekannt, dass intelligenter Hochwasserschutz durchaus positive ökologische Nebeneffekte haben kann und schnurgerade Regulierungen, wie in den 80er Jahren üblich, sogar kontraproduktiv wirken. „Wir freuen uns, dass die Landeshauptleute in ihrer Konferenz vom Mittwoch diese Tatsache anerkannt haben und nun völlig zurecht die Bereitstellung entsprechender Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahmen einfordern“, so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.
Investitionen insbesondere auch in regionale Wirtschaftskreisläufe
Die Landeshauptleute fordern in ihrem Beschluss für 2017 und 2018 mindestens 130 Mio. EUR an Mittelbereitstellung über das Umweltförderungsgesetz und je 100 Mio. EUR für die Folgejahre. „Diese Summe erscheint angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich mehr als angebracht. Immerhin geht es bei der Umsetzung dieser Maßnahmen um Investitionen insbesondere auch in regionale Wirtschaftskreisläufe. Rückbauten und Umbauten von Regulierungen sowie ökologische Verbesserungen von Hochwasserschutzmaßnahmen sind jedenfalls Baumaßnahmen, die den lokalen Baufirmen zugutekommen werden. Wir können daher auch von entsprechenden Arbeitsplatzeffekten ausgehen. Nicht ganz aus der Verantwortung möchte ich aber auch die Kraftwerksbetreiber nehmen. Insbesondere bei der Ökologisierung von Kraftwerksvorhaben sollten auch die Betreiber entsprechend verpflichtet werden. Wenn dies nicht gelingt, muss ernsthaft über die Einführung einer Wasserkraftnutzungsabgabe nachgedacht werden – über eine solche wäre auch die UFG-Förderung refinanzierbar“, so Maier abschließend.
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