Umweltdachverband: EU-Kommission legt Leitfaden vor – jetzt Gerichtszugang für NGOs in Umweltverfahren endlich umsetzen!

  • Massive Umsetzungsdefizite Österreichs in Sachen Aarhus-Konvention
  • Umweltdachverband an die Bundesregierung: Regierungsvorlage für Umsetzung von Rechtsschutz und Mitspracherechten für NGOs ist überfällig!

 Wien 28.04.17 (UWD) Österreich hat die Aarhus-Konvention, welche der Öffentlichkeit umfangreiche Verfahrensrechte im Umweltschutz zuschreibt, bereits 2005 ratifiziert. Allerdings lässt insbesondere die Umsetzung des in Art. 9 Abs. 3 festgehaltenen Gerichtszuganges für die Öffentlichkeit in Österreich auf sich warten: Im Großteil der Umweltverfahren ist für Umweltorganisationen wie für Bürgerinitiativen und NachbarInnen weder Beteiligungsmöglichkeit noch Rechtsschutz verwirklicht. Seit Juni 2014 ist deshalb ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig. „Es ist bedauerlich, dass der Öffentlichkeit der Zugang zu Gerichten – abgesehen im Wesentlichen von UVP-Verfahren – bis dato verwehrt wird. Außerdem riskiert Österreich mit dieser Verzögerungstaktik saftige Strafzahlungen“, so Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.

Umwelt-Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention muss endlich ins Laufen kommen!

Heute hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „Access to Justice in Environmental Matters“ (http://europa.eu/rapid/latest-press-releases.htm) veröffentlicht, welche einen Umsetzungsleitfaden für die EU-Mitgliedstaaten bietet. „Es ist hoch an der Zeit, diese Empfehlungen ernst zu nehmen. Die Bundesregierung muss jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die Ausarbeitung eines materienübergreifenden Umweltrechtsschutzgesetzes auf Bundes- und Länderebene, welches volle Parteistellung und Mitspracherecht für Umwelt-NGOs in sämtlichen umweltbezogenen Verfahren regelt, darf nicht länger aufgeschoben werden. Zudem muss der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, gegen rechtliche Versäumnisse der Behörde vorzugehen und Verordnungen, Pläne und Programme im Umweltbereich gerichtlich überprüfen zu lassen bzw. deren Erlassung einzufordern. 12 Jahre nach Ratifizierung durch Österreich muss der stockende Umwelt-Rechtsschutzmotor Aarhus-Konvention endlich ins Laufen kommen“, so Pfiffinger abschließend.

 

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