Umweltdachverband fordert: Verfassung nicht antasten – bewährte Umweltstandards erhalten!

  • UWD warnt vor Demontage des Umweltrechts: Hände weg von Umweltverträglichkeitsprüfung und Verfassungsbestimmung Nachhaltigkeit – zurück an den Start bei Gewerbeordnung!
  • Appell an Verfassungsausschuss: BVG Nachhaltigkeit in derzeitiger Form beibehalten!

Wien/Graz 22.06.17 (UWD) Anlässlich des heute in Graz stattfindenden Umweltrechtsforums 2017 warnt der Umweltdachverband vor der drohenden Demontage des heimischen Umweltrechts: „Die aktuellen Diskussionen rund um Verfassung und UVP-Gesetz vermitteln den Eindruck, dass falsche Einflüsterer und Lobbyisten das derzeitige Regierungsvakuum nutzen, um bewährte Verfahrens- und Qualitätsstandards in Umweltverfahren sukzessive auszuhebeln“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Verfassung darf nicht zum Spielball der Tagespolitik gemacht werden

Aktuelles Beispiel ist die ins Spiel gebrachte Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) Nachhaltigkeit: „Eine typische Anlassgesetzgebung, die den Nachhaltigkeitsgedanken wegen einer einzelnen – wenn für manche auch unliebsamen – Gerichtsentscheidung aufs Spiel setzt. Die Wirtschaft braucht in Wahrheit etwas anderes als ein proklamiertes Verfassungsziel, nämlich einen Wandel hin zu einem dekarbonisierten, qualitativen Wachstum mit netto null Natur- und Ressourcenverbrauch. Konzepte für ein solches Ziel sind gefragt, nicht Symbolpolitik und Populismus. Mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit ist die Sicherung des Wirtschaftsstandortes derzeit bereits gut in der Verfassung abgesichert. Ich appelliere daher an die Abgeordneten, insbesondere auch an den am 26. Juni tagenden Verfassungsausschuss, die Verfassung unangetastet zu lassen“, betont Maier.

Entbürokratisierung mit Augenmaß: Seriöser Dialog statt Panikmache gefordert

Gleiches gilt für die Deregulierungsbestrebungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und des gewerblichen Betriebsanlagenrechts (Gewerbeordnung): „Parteistellungsrechte auszuhebeln und Verfahrensqualitätsstandards abzusenken, sind kein Weg zur Verkürzung von Verfahren: Im Gegenteil – schlechte Verfahren produzieren mehr Aufwand, Kosten und Widersprüche. LandesumweltanwältInnen und anerkannte Umweltorganisationen sind wichtige Qualitätsgaranten in Umweltverfahren und keine ‚Verhinderer‘, wie das gerne unterstellt wird“, so Maier. Nur rund 3 % der UVP-Vorhaben werden nicht genehmigt. Verfahrensverzögerung tritt immer dann ein, wenn versucht wird, umweltrechtliche Vorgaben oder die Öffentlichkeit zu „umgehen“ – lange und teure Rechtsmittelverfahren sind dann vorprogrammiert. „Wir fordern daher: Seriöser Dialog auf Augenhöhe statt Panikmache, zurück an den Start bei der Gewerbeordnung und Hände weg von einer weiteren Aufweichung des UVP-Rechts!“, so Maier abschließend.

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