Umweltdachverband: Umfahrung Schützen ohne behördliche Genehmigung – schlimmer geht nimmer!

  • Verwaltungsgerichtshof hat Enteignungsbescheide des Landes aufgehoben
  • GrundeigentümerInnen nun wieder EigentümerInnen der rechtswidrig gebauten Umfahrungsstraße
  • LH Niessl muss Betrieb der Umfahrungsstraße Schützen einstellen

Wien/Eisenstadt, 11.05.16 (UWD) Das Umweltpossenspiel in Sachen Umfahrung Schützen geht in den nächsten Akt: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor einigen Monaten bereits die wasserrechtliche Genehmigung aufhob, wurde jetzt die aktuelle Entscheidung des VwGH in Sachen Enteignungen bekannt. „Der Bescheid wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, die Umfahrungsstraße Schützen liegt nun auf Privatgrund. Errichtung und Betrieb dieser Straße sind somit rechtswidrig. Landeshauptmann Niessl muss nun die Verantwortung für dieses Schlamassel übernehmen“, so Gerhard Heilingbrunner, Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes in einer ersten Reaktion.

Good Governance schaut anders aus, Herr Landeshauptmann Niessl!

„Alleine, dass das Land Burgenland das Vorhaben nicht hinsichtlich seiner Relevanz für das Feinstaubsanierungsgebiet nach dem I-GL geprüft hat, zeigt, wie ignorant gegenüber der betroffenen Bevölkerung agiert wurde“, so Heilingbrunner. Die Umfahrung Schützen scheint mit dieser Wendung tatsächlich auch international zu einem Negativbeispiel in Sachen Umweltschutz zu werden und ist wahrlich kein Aushängeschild für den ohnehin gebeutelten Wirtschaftsstandort Burgenland. „Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes hängt maßgeblich von der Qualität der Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis ab. Der Fall Schützen zeigt, dass sämtliche Wirtschaftsförderungen ins Leere laufen, wenn mit Verfahrensvorschriften und Prüfpflichten nicht korrekt umgegangen wird. Bleibt die Frage der finanziellen und politischen Verantwortung gegenüber den SteuerzahlerInnen, Herr Landeshauptmann Niessl!“, so Heilingbrunner abschließend.

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