Umweltdachverband: Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie ist Gebot der Stunde!

  • Stellungnahmefrist für Österreich in Sachen Mahnschreiben der Kommission endet heute
  • Verfahrensbeschleunigung nicht weiter verzögern!
  • „UVP One-Stop-Shop“ & verstärkte Beteiligung gefordert

 Wien 19.09.17 (UWD) Am 20. Juli 2017 hat die EU-Kommission per Mahnschreiben an Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Anlass ist die Nicht-Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, die seit Mai 2014 in Kraft ist und bis 16. Mai 2017 umzusetzen gewesen wäre. Österreich muss auf dieses Mahnschreiben bis 19. September reagieren. „Wir fordern daher neuerlich eine rasche Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, mit der nicht zuletzt verfahrensbeschleunigende Effekte erzielt werden können, ohne dass Qualitäts- und Rechtsschutzstandards leiden“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. In der Richtlinie sind viele positive Maßnahmen für Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVPs) festgeschrieben: „Eine Umsetzung der erweiterten und präzisierten Anforderungen an den UVP-Bericht, den der Projektträger vorlegen muss, könnte z. B. Straffungseffekte und eine Qualitätshebung für Verfahren bringen. Ein weiterer Punkt wäre die Umsetzung eines ‚UVP One-Stop-Shop‘, also einer Bündelung von Umweltprüfverfahren für Vorhaben nach dem 3. Abschnitt, was etwa bei Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken zum Tragen käme. Diese werden derzeit vom Verkehrsministerium und den Ländern aufgeteilt abgewickelt. Außerdem sollen künftig nicht nur gesundheitliche, sondern auch soziale Folgen eines Projekts für die Betroffenen UVP-Gegenstand sein. Auch dass die UVP-Änderungsrichtlinie auf verstärkte Beteiligung setzt, spricht für sich“, betont Maier.

Verfahrensbeschleunigung ohne Aufweichung von Umweltstandards

„Eine Beschleunigung bei Genehmigungsverfahren liegt in erster Linie in der Hand des Projektwerbers. Im Schnitt dauern Verfahren von der öffentlichen Auflage bis zur erstinstanzlichen Entscheidung 9,9 Monate – nur 3 % der Vorhaben werden nicht genehmigt. Dauern UVP-Verfahren länger, liegt dies meist daran, dass Projektwerber unvollständige Unterlagen einreichen und lange brauchen, um Gutachten vorzulegen. Es würden v. a. mehr Sorgfalt bei der Projektplanung, eine Einbindung der Öffentlichkeit schon während der Projektkonzeption sowie eine Aufstockung der Amtssachverständigen zu rascheren Verfahren führen. Wenn insbesondere die Wirtschaftskammer von Verfahrensdauern von 60 bis 120 Monaten spricht, ist dies Panikmache, schädigend für den Wirtschaftsstandort und nicht tragbar“, so Maier.

Säumigkeit könnte Österreich teuer zu stehen kommen

„Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Chancen der UVP-Änderungsrichtlinie zu sehen und diese vollumfänglich umzusetzen. Entscheidungen sollten schneller getroffen werden können. Und: Säumigkeit könnte teuer werden! Im Falle einer Vertragsverletzungsklage hat die Republik mit der Verhängung eines Zwangsgeldes für jeden Tag der Säumnis ab Urteilsverkündung bis max. rund 167.000 EUR pro Tag sowie zusätzlich mit einem Pauschalbetrag für die Nichtumsetzung bis zur Verurteilung (Mindestpauschalbetrag derzeit rund 2.300.000 EUR) zu rechnen. Rasches Handeln tut also Not – für Verfahrensbeschleunigung, die Umwelt und das Staatssäckel!“, so Maier abschließend.

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