Umweltdachverband zum „Plan A“ des Bundeskanzlers: A wie Anfang – jetzt heißt’s anpacken!

  • Apropos „Energie braucht Strategie“ – wo bleibt bitte die Energiestrategie?
  • Deregulierung mit Augenmaß – Warnung vor blindem Aktionismus

 Wien, 12.01.17 (UWD) Gestern hat Bundeskanzler Kern in Wels seinen Plan A für die Zukunft Österreichs präsentiert. „Endlich nimmt sich der Bundeskanzler auch der Energie- und Klimazukunft des Landes an. Kern möchte die erneuerbaren Energien im Inland stärker fördern, was erfreulich ist – nicht nachzuvollziehen ist, dass die Biomasse ausgeklammert wird. Insgesamt wünschen wir uns im Energiesektor jedenfalls mehr Ambition, vor allem im Bereich der Energieeffizienzsteigerung und Verbrauchs- und CO2-Reduktion. Dass die Kernbotschaft keinen Komplettausstieg aus fossilen Energieträgern im Strombereich bis 2030 verfolgt, ist jedenfalls bedauerlich. Wichtig wäre zudem der vom Umweltdachverband mehrfach geforderte Abbau umweltschädlicher Subventionen im Rahmen einer umfassenden ökosozialen Steuerreform“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Deregulierung ja, aber mit Bedacht auf bewährte Umweltschutz- und Beteiligungsstandards

„Was die von Bundeskanzler Kern angekündigte Deregulierung im Umfang von 1/3 des österreichischen Normenbestandes betrifft, möchten wir zu Augenmaß und gründlicher Abwägung sowie öffentlicher Konsultation bei Streichungen, Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen raten“, so Maier. Der Umweltdachverband steht einer Entbürokratisierung, wo dies sinnvoll und zweckmäßig ist, offen gegenüber. Insbesondere entstehen in Österreich Kosten und Unklarheiten auch deswegen, weil Bundes- und Landesrecht häufig doppelgleisig geführt werden. Es ist berechtigterweise in Frage zu stellen, warum EU-Richtlinien in Österreich neunmal unterschiedlich umgesetzt werden, wenn auch ein Gesetz reichen könnte. „Allerdings darf mit einer Deregulierung keine Schwächung bewährter Umweltschutzstandards sowie eine ‚Entdemokratisierung‘ von Rechten der Zivilgesellschaft verbunden sein, wie wir dies derzeit bei der geplanten Novelle der Gewerbeordnung erleben, die zu Lasten des ‚one-stop-shop‘ massive Einschnitte für LandesumweltanwältInnen, NachbarInnen, Gemeinden und Qualitätsstandards bringt“, so Maier abschließend.

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