Umweltdachverband zum UVP-Verfahren Pumpspeicherkraftwerk Koralm: Zurück an den Start!

  • Monsterbauvorhaben konterkariert EU-Wasserrahmen- und FFH-Richtlinie
  • Genehmigungspraxis mit Methode in der Steiermark: unwirtschaftliche und ökologisch unverträgliche Kraftwerke sollen realisiert werden

Wien, 28.06.17 (UWD) Im Mai hat das Höchstgericht entschieden, dass für das geplante Pumpspeicherwerk (PSW) Koralm UVP-Pflicht besteht. „Eine positive, sachgerechte Entscheidung. Allerdings ist das Verfahren, das nun abläuft, höchst problematisch: Die Projektwerber haben unvollständige, teilweise veraltete Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung vorgelegt und das Verfahren nicht gehörig kundgemacht, weil die Stellungnahmefrist nur für fünf Wochen statt wie vom UVP-G vorgeschrieben für sechs Wochen eingeräumt wurde. Nichtsdestotrotz hat der Umweltdachverband seine Einwendungen im Rahmen des UVP-Verfahrens fristgerecht eingebracht. In Summe zeigt sich klar, dass das eingereichte Projekt nicht umweltverträglich ist“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Vorhaben konterkariert Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie

Durch den Speicherbau würden zahlreiche Quellbäche und ein Teil des Seebachs, eines ökologisch wertvollen Zubringers der Schwarzen Sulm, komplett zerstört werden. Die Ausleitungen würden zusätzlich die ökologische Funktionsfähigkeit des verbleibenden Abschnitts beeinträchtigen. In Folge ist auch mit negativen Auswirkungen auf die ökologisch sehr gute Gewässerstrecke der Schwarzen Sulm inklusive ihrer zwei Naturdenkmale zu rechnen. Das Vorhaben konterkariert damit mehrfach das Verschlechterungsverbot nach EU-Wasserrahmenrichtlinie.

 Monsterpumpspeicher im Natura 2000-Gebiet „Koralpe“? Ökologisch unverträglich!

Zudem wurde das Europaschutzgebiet „Koralpe“ mittlerweile in die Unionsliste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen und unterliegt somit den besonderen Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie. Im Rahmen der Naturverträglichkeitserklärung der Projektwerber punkto Europaschutzgebiet „Koralpe“ erfolgte bedauerlicherweise keine ordnungsgemäße Alternativenprüfung und auch die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind als nicht erfüllt anzusehen. Auch die Ermittlung der Projektwirkung auf das benachbarte Natura 2000-Gebiet an der Schwarzen Sulm muss man leider vermissen.  Offenkundig ist weiters, dass das geplante PSW auch laut Projektunterlagen in eindeutigem Zusammenhang mit dem Sulmkraftwerk steht. Letzteres müsste somit kraft § 2 Abs 2 UVP-G 2000 in das UVP-Verfahren PSW Koralm miteinbezogen werden. Klar ist damit auch, dass die öffentlichen Interessen iSd § 104a WRG an beiden Projekten gesamthaft zu beurteilen sind. „In der Steiermark gibt es eine auffällig große Zahl bedenklicher Kraftwerksprojekte mit fragwürdiger Verfahrens- und Genehmigungspraxis – Stichworte Schwarze Sulm, Schwarze Lafnitz und Mur. Mit dem versuchten Umgehen der UVP und den nun vorliegenden unzureichenden Unterlagen schlägt der Pumpspeicher exakt in dieselbe Kerbe. Unsere Forderung in Sachen Koralm lautet daher: UVP-Verfahren zurück an den Start!“, so Maier abschließend.

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