Einen Paukenschlag gab es zuletzt betreffend die Gasbohrung am Naturschutzgebiet Jaidhaus: Das OÖ Landesverwaltungsgericht bestätigt die Sicht der NGOs, dass der Ausschluss der aufschie-benden Wirkung von Beschwerden gegen das Verfassungsrecht verstößt – jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug!
