NÖ Naturschutzgesetz-Novelle: Neue Beteiligungsrechte für NGOs beschlossen – Kompetenzen der Umweltanwaltschaft gesichert

  • Umweltdachverband und NÖ Umweltanwaltschaft begrüßen NÖ Landtagsbeschluss vom 31.1.2019 zur Umsetzung der Aarhus-Konvention
  • Andere Bundesländer sind aufgefordert, dem Beispiel Niederösterreichs zu folgen und die Kompetenzen der Umweltanwaltschaften sicherzustellen

Wien/St. Pölten, 04.02.2019 (UWD) Die Novelle des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes wurde am 31. Jänner im Landtag beschlossen. Im Umweltdachverband stößt sie, im Gegensatz zum Entwurf der oberösterreichischen Naturschutzgesetz-Novelle, auf deutliche Zustimmung.

„Endlich eine erfreuliche Entwicklung und ein starkes Signal aus Niederösterreich: Während man im Nachbarbundesland Oberösterreich die Umsetzung der Aarhus-Konvention als Trojanisches Pferd missbrauchen will, um die Institution Umweltanwaltschaft systematisch zu schwächen, beweist der niederösterreichische Beschluss deutlich mehr Hausverstand. So bringt dieser in Umsetzung der Aarhus-Konvention erste Schritte zur verpflichtenden Verfahrensbeteiligung von Naturschutzorganisationen bei gleichzeitiger Wahrung der Befugnisse der NÖ Umweltanwaltschaft. Der Umweltdachverband begrüßt, dass mit dem Landtagsbeschluss in Niederösterreich die Bedeutung der Rolle der Umweltanwälte als unverzichtbare Stimme der Natur anerkannt wird. Es bleibt zu hoffen, dass der vorliegende Beschluss eine Vorbildwirkung in die anderen Länder – allen voran nach Oberösterreich – entfaltet, auch wenn nicht alle völkerrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt wurden“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

„Niederösterreich ist das erste Bundesland und somit Vorreiter bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention in Landesrecht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt – für Bescheidinhaber und Projektwerber hinsichtlich der erforderlichen Rechtssicherheit, und für anerkannte Umweltorganisationen hinsichtlich ihrer Beteiligungsrechte. Auch wenn es kritische Stimmen gibt: Die Aarhus-Umsetzung in Niederösterreich hält das Miteinander hoch, entsprechend der Leitlinie von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Und eines hat der Gesetzgeber Niederösterreichs klargestellt: Die Kompetenzen der NÖ Umweltanwaltschaft bleiben in vollem Umfang aufrecht, da diese ein Garant für fairen Interessensausgleich ist. Die Umweltanwaltschaften erbringen wichtige Leistungen als ‚Nahtstelle‘ zwischen Zivilgesellschaft und NGOs einerseits, sowie Wirtschaft, Politik und Verwaltung andererseits. Sie befördern Lösungen und leisten einen wesentlichen Beitrag für zeitnahe rechtssichere Entscheidungen. Den österreichischen Umweltanwaltschaften kommt seit Jahrzehnten die wichtige Aufgabe zu, die öffentlichen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu vertreten – weisungsfrei, überparteilich und nur der Sache verpflichtet. Und das soll und muss in einer Zeit, in der dem Umweltschutz – Stichwort Klimawandel – immer größere Bedeutung zukommt, auch so bleiben“, betont Tom Hansmann, Umweltanwalt von Niederösterreich.

Verwaltungsaufblähung bei Anerkennungsverfahren vermieden
„Wir sind erleichtert, dass auch in Sachen offizielle Anerkennung der NGOs, die Voraussetzung für die Übertragung der Beteiligungsrechte ist, der oberösterreichische Entwurf nicht Schule gemacht hat. Denn anders als in Oberösterreich vorgesehen, verzichtet der niederösterreichische Beschluss auf ein eigenes Anerkennungsverfahren mit zusätzlichen Kosten und Unsicherheiten für die NGOs. Stattdessen wird hier auf die entsprechenden – ohnehin sehr strengen – Regelungen im UVP-Gesetz auf Bundesebene abgestellt und damit ein doppeltes Anerkennungsverfahren vermieden“, so Maier

„Anlässlich dieser Entwicklung appellieren wir neuerlich an den OÖ Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner, den verfehlten oberösterreichischen Gesetzesvorschlag zurückzuziehen und zurück an den Verhandlungstisch zu kehren. Die Aarhus-Umsetzung in NÖ beweist, dass ein faires Miteinander im Sinne aller beteiligten Interessen möglich ist“, so Maier und Hansmann unisono.

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