OÖ Naturschutzgesetz-Novelle: Bittere Fehlentscheidung zum Leidwesen der Natur
- Entmachtung der Umweltanwaltschaft ist massiver Rückschritt für den Umwelt- und Naturschutz in OÖ
- Mangelnde Umsetzung der Aarhus-Konvention bringt weitere Rechtsunsicherheit
- Schikanöses NGO-Anerkennungsverfahren abgewendet
Wien, 10.04.19 (UWD) „Mit dem Durchwinken der OÖ Naturschutzgesetz-Novelle hat die OÖ Landesregierung eine bittere Fehlentscheidung getroffen und monatelang anhaltenden Protest tausender ÖsterreicherInnen schamlos ignoriert. Mit der jetzt beschlossenen Beschneidung der OÖ Umweltanwaltschaft verliert die Natur künftig eine verlässliche und kompetente Stimme, die sie seit mehr als 30 Jahren in jährlich unzähligen Verfahren vertreten hatte. Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner fällt damit der Umwelt, der Natur und nicht zuletzt der Gesellschaft in den Rücken. Wie viel Natur muss noch verloren gehen, wie viel Boden noch zubetoniert werden, wie viele Anzeichen für den Klimawandel braucht es noch, damit Naturschutz endlich ernst genommen wird?“, ist Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, über den Regierungsbeschluss zur OÖ Naturschutzgesetz-Novelle empört.
Parteienrechte der OÖ Landesumweltanwaltschaft eklatant beschnitten
Die österreichischen Landesumweltanwaltschaften sind notwendige und unverzichtbare Institutionen zur Erhaltung bzw. Herstellung der rechtlich gebotenen Standards im Umwelt- und Naturschutz. Die Beschneidung der Parteienrechte der OÖ Landesumweltanwaltschaft stellt einen massiven Rückschritt im Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust dar. „Diese Deregulierungsmaßnahme und Kompetenzeinschränkung der Landesumweltanwaltschaft ist umweltpolitisch völlig verfehlt. Für die Zukunft bedeutet dies, dass Umweltorganisationen vermehrt in OÖ ihre neuen Beteiligten- und Beschwerderechte wahrnehmen werden müssen, da die wichtige Kontrollinstanz der Landesumweltanwaltschaft in wichtigen Naturschutzverfahren wegfällt – dies wird jedoch vielfach zu einer finanziellen Überforderung der NGOs führen, die die vorhandene Verfahrensbandbreite nicht abdecken werden können. Die mangelnde und zum Teil unionswidrige und völkerrechtlich zu kurz gegriffene Umsetzung der Aarhus-Konvention leistet keinen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Insgesamt stellt die Novelle eine Schwächung des Naturschutzes in OÖ dar. Eine letzte Hoffnung liegt nun beim OÖ Landtag, der die Regierungsvorlage nunmehr behandeln muss. Die Abgeordneten sind aufgefordert, die kontraproduktive Entmachtung der Umweltanwaltschaft nicht einfach nur abzunicken“, so Maier.
Forststraßen und Uferschutz: Entschärfungen gegenüber Erstentwurf
Trotz der insgesamt scharfen Kritik am vorliegenden Beschluss stellt der Umweltdachverband auch leichte Entschärfungen gegenüber dem Erstentwurf der Gesetzesnovelle fest. „Im Ursprungsentwurf sollte der Naturschutz beim Bau von Forststraßen eliminiert und beim Uferschutz aufgeweicht werden – hier konnten in mehreren Verhandlungsrunden Verbesserungen erzielt werden. Gänzlich gefallen ist das ursprünglich geplante schikanöse NGO-Anerkennungsverfahren – immerhin hier hat sich die Vernunft durchgesetzt“, so Maier abschließend.