Rasche Baugenehmigungen? Bleiben wir bei den Fakten!
Kommentar von Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes
Die Bauwirtschaft drängt wieder einmal auf rasche Baugenehmigungen und eine Verkürzung der Verfahren bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Schaut man auf die Zahlen, fragt man sich: Warum? Denn der zuletzt veröffentlichte 7. UVP-Bericht des Umweltministeriums an den Nationalrat zeigt: Umweltverträglichkeitsprüfungen sind deutlich schneller als ihr Ruf! Durchschnittlich 10,2 Monate dauern UVP-Verfahren von der öffentlichen Auflage bis zum Bescheid. Sogenannte „Vereinfachte Verfahren“ sind im Schnitt bereits nach 5,4 Monaten abgeschlossen. Die meiste Zeit geht jedenfalls für die Erlangung der Auflagereife des Projekts verloren – eine Phase, in der Umweltorganisationen oder Anrainer*innen noch gar nicht im Spiel sind. UVP-Verfahren sind zudem alles andere als ein Verhinderungsinstrument – im Gegenteil! Im langjährigen Schnitt werden nur drei Prozent aller eingereichten Vorhaben nicht bewilligt. Ein weiteres Prozent der Anträge wird aus formalen Gründen zurückgewiesen.
„Standortentwicklungsgesetz“ bringt EU-Vertragsverletzungsverfahren
Und noch eines zeigen die Fakten: Mit der Wirtschaftskammer-Forderung nach Verfahrensverkürzung wird nur von tatsächlichen Versäumnissen abgelenkt. So mündete der letzte Versuch einer Verfahrensbeschleunigung namens „Standortentwicklungsgesetz“ wenig überraschend in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Das Gesetz widerspricht der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in zentralen Punkten. Der Wunsch, Verfahren sinnvoll zu beschleunigen, könnte jedenfalls einfach erfüllt werden, wenn Amtssachverständige aufgestockt und Beteiligungsprozesse auf Augenhöhe geführt werden. Weiters wäre dringend die Einzelprojektebene durch strategische Umweltprüfungen (SUP) zu entlasten – dies ist ohnehin eine Vorgabe der SUP-Richtlinie der EU, die in Österreich bis dato weitgehend ignoriert wird. In erster Linie müssen aber die Unternehmen bezüglich Qualität und Vollständigkeit ihrer eigenen Unterlagen stärker in die Pflicht genommen werden – hier ist die Wirtschaftskammer gefragt!