Selbst aktiv werden im Umweltrecht

Aarhus-Workshop IV

Die Aarhus-Konvention verlangt eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten: Sei es über den Anspruch auf Umweltinformationen, das Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren oder den Zugang zu Gerichten, um Umweltrechtsverstöße anfechten zu können. Wie man sich als Umweltorganisation, BürgerInneninitiative oder AnrainerIn am zielführendsten in ein konkretes Umweltverfahren einbringen kann, liegt aber nicht immer so klar und eindeutig auf der Hand.
Unsere sechsteilige Workshopreihe (im Zeitraum von Februar 2016 bis Mai 2017) bietet hier Unterstützung und Hilfestellung, welche Rechte man als Mitglied der Öffentlichkeit in Umweltverfahren hat und wie man diese in Anspruch nehmen kann. Workshop IV nimmt sich unter dem Titel „Selbst aktiv werden im Umweltrecht“ wiederum der Themen „Umweltinformation“ und „Ablauf von Umweltverfahren/Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVPs)“ an.

Wir bitten um Anmeldung bis 28. Februar 2017 über folgenden Link: www.goo.gl/AnbIxe
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Download Programm

Techno-Z, Erdgeschoß Techno 3, Jakob-Haringer-Straße 5
5020 Salzburg
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